und
1. Änderung des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Oberstraße"
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die
Durchführung eines Verfahrens zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zwecks
Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Oberstraße in Südkirchen.
2.
Der Rat der Gemeinde bestätigt die Beschlüsse
vom 21.01.2016 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt
Oberstraße“ (Vorlage 2/2016).
3. Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung der Änderungsentwürfe durchzuführen.
Sachverhalt
In den Ausschusssitzungen am 14.01.2016 (Vorlage 2/2016) und 10.03.2016 (Vorlage 36/2016) ist über die Absicht der Firma K+K informiert worden, die Verkaufsfläche des Marktes in Südkirchen schrittweise auf 1.400 m² zu erweitern. Die Notwendigkeit und die geplanten Veränderungen sind von einem Vertreter des Lebensmittelhändlers vor Ort aufgezeigt worden.
Im Rahmen der Diskussion über das Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Nordkirchen ist dieses Vorhaben ebenfalls diskutiert worden. Auch unter dem Aspekt, dass durch eine Vergrößerung der Verkaufsfläche an dieser Stelle keine nachteiligen Auswirkungen auf andere Einzelhandelsangebote in der Gemeinde verursacht werden dürfen.
Das Gutachterbüro Junker & Kruse hat in der beiliegenden Verträglichkeitsanalyse hierzu Aussagen gemacht, die im Ergebnis davon ausgehen, dass bestehende Einzelhandelsangebote bei einer Erweiterung des K+K-Marktes nicht gefährdet sind.
Der Rat der Gemeinde hat in 2016 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Oberstraße“ beschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass im Flächennutzungsplan bisher ebenfalls die Verkaufsfläche mit 1.000 m² angegeben ist, wird es auch notwendig, den Flächennutzungsplan im Rahmen einer 20. Änderung an die Planung anzupassen. Daher wird der Rat gebeten, auch den Beschluss zur Durchführung einer 20. Änderung des FNP zu fassen.
Die Firma K+K möchte das Geschäft in Südkirchen nicht sofort auf 1.400 m² Verkaufsfläche vergrößern, sondern zunächst nur eine bisher abgetrennte Lagerfläche von 100 m² zur Verkaufsfläche hinzunehmen, die dann auf 1.100 m² steigen würde.
Die Verwaltung unterstützt dieses Vorhaben und wird einen entsprechenden Antrag der Firma K+K auf Vergrößerung der Verkaufsfläche auf 1.100 m² gegenüber der Kreisverwaltung unterstützen.
In der Sitzung werden die Entwürfe der Flächennutzungsplan- und der Bebauungsplanänderung vorgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
6.000 |
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Aufwand / Auszahlung |
6.000 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
Kosten werden vom |
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Bauherren getragen |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: