Betreff
Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung
Vorlage
004/2017/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2017 die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung nebst der aufgeführten Sonn- und Feiertage zur Öffnung gemäß § 6 Abs. 2. Ladenöffnungsgesetz.

 

Bei Vorliegen eines notwendigen Antrages für einen verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz mit den Angaben des Veranstalters zur Prüfung des Vorhandenseins der rechtlichen Voraussetzungen wird der Bürgermeister ermächtigt, eine entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung für den 30.04.2017 zu erlassen.


Sachverhalt

 

Aufgrund der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 14.03.2017 wird ein ergänzter Beschlussvorschlag vorgelegt.