Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung zur Umlage der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt:
Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer in der Weise weitergegeben, dass diese zu 90 % auf versiegelte und 10 % auf unversiegelte Flächen zu verteilen sind.
Die einmaligen Kosten für die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühren entfallen für 2023, da diese in den Jahren 2020 bis 2022 je zu einem Drittel in die Kalkulation eingeflossen sind. Gleichzeitig wurde in 2021 eine Überdeckung in Höhe von knapp 2.000 € festgestellt, die komplett den Gebührenzahlern in 2023 „zurückgegeben“ werden. Beide Faktoren führen zu einem Absinken der Gebührensätze.
Verband |
Gebühr in € 2023 |
Gebühr in € 2022 |
+/- in € |
Stever |
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versiegelte Flächen |
0,01868 |
0,02298 |
-0,00430 |
unversiegelte Flächen |
0,00020 |
0,00020 |
0,00000 |
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Funne |
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versiegelte Flächen |
0,01895 |
0,02269 |
-0,00374 |
unversiegelte Flächen |
0,00015 |
0,00018 |
-0,00003 |
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Emmerbach |
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versiegelte Flächen |
0,00762 |
0,00885 |
-0,00123 |
unversiegelte Flächen |
0,00010 |
0,00012 |
-0,00002 |
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Horne |
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versiegelte Flächen |
0,02865 |
0,03336 |
-0,00471 |
unversiegelte Flächen |
0,00011 |
0,00013 |
-0,00002 |
Weitere Einzelheiten zur Gebührenermittlung können der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation entnommen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung |
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€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.