Betreff
Planungsangelegenheiten - Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberstraße – 2. Abschnitt“
Vorlage
091/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Oberstraße – 2. Abschnitt“ einschließlich der dazugehörigen Begründung zur Satzung.


Sachverhalt:

 

Der Bedarf an weiteren KiTa-Plätzen ist in Südkirchen ungebrochen hoch. Daher hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen in seiner Sitzung am 08.03.2022 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberstraße – 2. Abschnitt“ beschlossen.

 

Der Bebauungsplan stellt die Fläche als allgemeines Wohngebiet (WA) da und hat das Ziel, die etwa 2.000 m² große Fläche mit einem zweigeschossigen Gebäude bebauen zu lassen. Im Erdgeschoss soll eine zweigruppige Kindertagesstätte eingerichtet werden. Im 1. OG soll eine Wohngruppe der Jugendhilfe Werne untergebracht werden.

 

Das Grundstück befindet sich an der Oberstraße in Südkirchen und wird westlich durch den Sportplatz, östlich durch den Lebensmittelmarkt K & K und südlich durch die vorhandene Kindertagesstätte „Hoppetosse“ eingerahmt.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 13.05.2022 bis einschließlich 24.06.2022 stattgefunden. Während dieser Zeit sind Stellungnahmen eingegangen, die der beiliegenden Abwägungstabelle entnommen werden können. Der B-Plan-Entwurf und die Begründung können im Sitzungsdienst der Gemeinde heruntergeladen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

6.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: