Aufstellung des Bebauungsplanes "Eichendorffstraße-West" im Ortsteil Südkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt
- zu den im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes vorgebrachten Bedenken und
Anregungen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der beigefügten
Tabelle,
- den Bebauungsplan „Eichendorffstraße-West“ im Ortsteil Südkirchen zur Satzung gemäß § 10 BauGB.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 30.06.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Eichendorffstraße-West“ für den im beiliegenden Lageplan umrandeten Geltungsbereich beschlossen.
Ziel der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist es, Möglichkeiten einer sinnvollen und städtebaulich vertretbaren Nahverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke an der Eichendorffstraße zu schaffen und gleichzeitig Begrenzungen für bauliche Erweiterungen und Umnutzungen in der bestehenden Gebäudezeile festzusetzen.
In der Zeit vom 30.01.2017 bis einschließlich 30.03.2017 haben der Bebauungsplanentwurf, die zugehörige Begründung, eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, soweit sie umweltrelevante Themen enthalten, öffentlich ausgelegen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.01.2017 hierauf hingewiesen und erneut um Stellungnahme zu dem Planentwurf gebeten.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken und Anregungen sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen versehen.
Sollten bis zur Sitzung weitere Stellungnahme eingehen, werden diese dort vorgestellt werden.