Betreff
Neubau einer Kindertageseinrichtung im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
023/2017
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 3 Gruppen eine Investorenausschreibung durchzuführen.

 


Sachverhalt

 

Der Rat hat am 22.09.2016 die Ausschreibung eines regional ausgerichteten Architektenwettbewerbs für einen zweigruppigen Kindergarten und ein Bildungs- und Betreuungszentrum MiNo (Miteinander in Nordkirchen) beschlossen.

 

Seinerzeit bestand die Annahme, dass nach dem seinerzeitigen Stand der Kindergartenbedarfsplanung für den Ortsteil Nordkirchen eine Einrichtung mit zwei Gruppen als ausreichend eingeschätzt wurde.

 

Mittlerweile zeigt die Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld, dass ab 2018 drei Kindergartengruppen notwendig sind mit den Typen

I   -   20 Kinder   (2 – 6 Jahre)

II  -   10 Kinder   (0 – 3 Jahre)

III -   25 Kinder   (3 – 6 Jahre).

 

Dieses bedeutet einen größeren Flächenbedarf, der an dem gedachten Standort zwischen der Grundschule und der Kinderheilstätte selbst bei Aufgabe des dortigen Parkplatzes immer noch einen erheblichen Eingriff in das unbebaute Grundstück der Vestischen Caritas Kliniken bedeutet, der in dem Ausmaß dort nicht realisierbar ist.

 

Aus der Grundschule wurden auch mehrfach Sorgen geäußert wegen der denkbaren Störung der Unterrichtsruhe durch den Kindergartenbetrieb und eine befürchtete Verdunkelung der Klassenräume durch das vorgesetzte Kindergartengebäude. Selbst wenn die Verwaltung die Bedenken in diesem Ausmaß nicht teilt, so muss konstatiert werden, dass an dieser Stelle die Fläche für eine dreigruppige Einrichtung auf keinen Fall zur Verfügung steht.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für den Kindergartenbau die bisher freie Fläche nördlich der Grundschule zu nutzen.

 

Das Bildungs- und Betreuungszentrum wird in diesem Jahr nicht gefördert werden, so dass im weiteren Verlauf des Jahres noch über dessen Planung weiter gesprochen werden kann. Es wäre z.B. möglich, dieses auf der Nordseite als Anbau an die Schule zu realisieren, was in Teilen eine bessere behindertengerechte Erreichbarkeit der Räume der Grundschule mit sich bringen könnte.

 

In mehreren Nachbarkommunen sind in letzter Zeit Kindergärten realisiert worden durch private Investoren. Dieses Verfahren sollte auch in Nordkirchen versucht werden, wenn die Gemeinde weiterhin nicht selbst Bauherrin sein möchte.

 

Es soll dazu ein Investorenwettbewerb gestartet werden mit den baulichen Bedingungen, die sich aus dem geänderten Bebauungsplan und den Richtlinien für den Bau von Kindertageseinrichtungen ergeben. Die potentiellen Investoren bieten darüber hinaus einen Kaufpreis für das Grundstück der Gemeinde an.

 

Sie sollen sich gleichzeitig verpflichten, das fertige Gebäude der Kindertageseinrichtung an den Betreiber, in diesem Fall die Kinderheilstätte, zu vermieten zu einem Mietpreis, den der Pächter über die anerkannte Jahresmietpauschale refinanziert bekommt.

 

Bei der Abgrenzung des verfügbaren Grundstückes wird beachtet, dass die Vorfahrt für Busse und Pkw an der Gesamtschule mittelfristig neu organisiert und ausgebaut werden muss. Die dafür benötigte Fläche wird diesem Zweck vorbehalten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung 2015/2016 jeweils

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: