Betreff
Planungsangelegenheiten
3. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenstraße-Süd", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
022/2017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.      Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan und den dazugehörigen Unterlagen wird gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen beschlossen.

2.      Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ einschließlich des zugehörigen Umweltberichtes wird beschlossen.

3.      Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ im Ortsteil Nordkirchen wird gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung beschlossen.


Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung des Rates der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes samt zugehörigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Durch diese Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung der Grundstücke Schloßstraße 5 und Schloßstraße 7 entsprechend dem Vorschlag des Architekten und Investors Thomas Buhl geschaffen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung und immissionsschutzrechtliche Untersuchung liegt zurzeit noch zu jedermanns Einsicht im Rathaus aus in der Zeit vom 30.01.2017 bis einschließlich 03.03.2017. Zusätzlich ist in einer öffentlichen Veranstaltung am 15.02.2017 im Bürgerhaus über die Inhalte der Bebauungsplanänderung informiert worden.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2017 auf dieses Änderungsvorhaben hingewiesen und um Stellungnahme dazu gebeten.

 

Die im Zuge dieser Beteiligungen vorgetragenen Anregungen und Bedenken liegen mit dem Abwägungsvorschlag der Gemeinde als Anlage bei, darüber ist zu beraten und zu entscheiden.

 

Im Weiteren sind dem Rat der Gemeinde Nordkirchen die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen und Bedenken zur Entscheidung vorzulegen. Eine Vorberatung dieser Bedenken und Anregungen fand in der Ausschusssitzung für Bauen und Planung am 23.06.2016 statt. Auf die Vorlage zu dieser Sitzung wird ebenfalls  verwiesen (Vorlage 065/2016).

 

Die vorgebrachten öffentlichen und privaten Anregungen und Bedenken wurden sachgerecht gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: