Betreff
Kindergartensituation in Südkirchen/Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberstraße - 2. Abschnitt"
Vorlage
016/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die vertraglichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Hoppetosse“ an der Oberstraße in Südkirchen zu schaffen.

 

2.    Die Jugendhilfe Werne wird gebeten, auch für den Erweiterungsteil der Kindertageseinrichtung bzw. die 2. Einrichtung die Trägerschaft zu übernehmen.

 

 

3.    Der Rat der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Oberstraße - 2. Abschnitt“. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 


Sachverhalt:

 

Steigende Geburtenzahlen und Wanderungsgewinne führen dazu, dass im Ortsteil Südkirchen der Bedarf an Kindergartenplätzen nach der aktuellen Vorausberechnung des Kreisjugendamtes und auch nach Einschätzung der Verwaltung so groß ist, dass für die kommenden Jahre zwei weitere Gruppen benötigt werden.

 

Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten ist aus Sicht der Verwaltung der Bau von zwei Gruppen im Bereich der Kita „Hoppetosse“ an der Oberstraße, die unter Berücksichtigung der räumlichen Situation am schnellsten umzusetzende Lösung. Hier kann die Jugendhilfe Werne auch die Trägerschaft zusagen, obwohl es seit geraumer Zeit sehr schwierig ist, ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal zu finden.

 

Die Jugendhilfe Werne hat sich aus pädagogischen Gründen dafür ausgesprochen, keine große Sechs-Gruppen-Einrichtung betreiben zu wollen, sondern wünscht sich die Aufteilung in zwei unabhängige Drei-Gruppen-Einrichtungen oder alternativ den Fortbestand der Kita Hoppetosse mit vier Gruppen und eine zusätzliche zweigruppige Einrichtung. Diese Varianten müssen noch unter pädagogischen und planerischen Aspekten bewertet werden.

 

Die Kita „Hoppetosse“ wurde in Form eines Investorenmodelles auf einem Grundstück gebaut auf dem ein Erbbaurecht dafür eingeräumt wurde. Die Mietpauschale

bekommt der Investor im Rahmen der Betriebskostenförderung für den Träger aus Jugendhilfemitteln.

 

Bei einer baulichen Erweiterung an dieser Stelle müsste das gleiche Modell zu noch zu vereinbarenden Konditionen realisiert werden. Grundstücksfragen sind allerdings noch zu klären.

 

Dieses Erweiterungsgebäude kann jedoch frühestens zum 1.8.2023 zur Verfügung stehen. Bis dahin sind vorübergehende Lösungen für die Unterbringung einiger Kinder notwendig.

 

Hier prüft die Verwaltung gerade verschiedene Alternativen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: