Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die vertraglichen Voraussetzungen für
die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Hoppetosse“ an der Oberstraße in
Südkirchen zu schaffen.
2.
Die
Jugendhilfe Werne wird gebeten, auch für den Erweiterungsteil der
Kindertageseinrichtung bzw. die 2. Einrichtung die Trägerschaft zu übernehmen.
3.
Der Rat
der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der
Bezeichnung „Oberstraße - 2. Abschnitt“. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem
beiliegenden Übersichtsplan.
Sachverhalt:
Steigende Geburtenzahlen
und Wanderungsgewinne führen dazu, dass im Ortsteil Südkirchen der Bedarf an Kindergartenplätzen
nach der aktuellen Vorausberechnung des Kreisjugendamtes und auch nach
Einschätzung der Verwaltung so groß ist, dass für die kommenden Jahre zwei
weitere Gruppen benötigt werden.
Nach Abwägung
verschiedener Möglichkeiten ist aus Sicht der Verwaltung der Bau von zwei
Gruppen im Bereich der Kita „Hoppetosse“ an der Oberstraße, die unter
Berücksichtigung der räumlichen Situation am schnellsten umzusetzende Lösung.
Hier kann die Jugendhilfe Werne auch die Trägerschaft zusagen, obwohl es seit
geraumer Zeit sehr schwierig ist, ausgebildetes pädagogisches Fachpersonal zu
finden.
Die Jugendhilfe
Werne hat sich aus pädagogischen Gründen dafür ausgesprochen, keine große
Sechs-Gruppen-Einrichtung betreiben zu wollen, sondern wünscht sich die
Aufteilung in zwei unabhängige Drei-Gruppen-Einrichtungen oder alternativ den
Fortbestand der Kita Hoppetosse mit vier Gruppen und eine zusätzliche
zweigruppige Einrichtung. Diese Varianten müssen noch unter pädagogischen und
planerischen Aspekten bewertet werden.
Die Kita
„Hoppetosse“ wurde in Form eines Investorenmodelles auf einem Grundstück gebaut
auf dem ein Erbbaurecht dafür eingeräumt wurde. Die Mietpauschale
bekommt der Investor
im Rahmen der Betriebskostenförderung für den Träger aus Jugendhilfemitteln.
Bei einer baulichen
Erweiterung an dieser Stelle müsste das gleiche Modell zu noch zu
vereinbarenden Konditionen realisiert werden. Grundstücksfragen sind allerdings
noch zu klären.
Dieses
Erweiterungsgebäude kann jedoch frühestens zum 1.8.2023 zur Verfügung stehen.
Bis dahin sind vorübergehende Lösungen für die Unterbringung einiger Kinder
notwendig.
Hier prüft die
Verwaltung gerade verschiedene Alternativen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: