Betreff
Bau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Capelle im Betondruckverfahren
Vorlage
004/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt den Bau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Capelle im Rahmen eines geförderten Betondruckverfahrens.


Sachverhalt:

 

In verschiedenen Sitzungen ist die Idee und das Verfahren des Baus eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Capelle in Höhe des heutigen Tennen- und künftigen Kunstrasenplatzes vorgestellt worden. Das Haus soll in einem innovativen neuartigen Betondruckverfahren als erstes Nichtwohngebäude in NRW errichtet werden. Die Auswahl dieses vom Bauministerium NRW über die Bezirksregierung Düsseldorf mit 200.000,00 € geförderten Projektes zeigt seine überregionale Bedeutung. Das Gebäude soll als ein Baustein im Rahmen des beschlossenen Sportanlagenkonzeptes der Gemeinde Nordkirchen unmittelbar neben dem künftigen Kunstrasenplatz positioniert werden.

 

Das bestehende Umkleidegebäude kann dann zusammen mit dem Feuerwehrgerätehaus an der jetzigen Stelle aufgegeben werden, das Grundstück wird mittelfristig zu einer Wohnfläche entwickelt.

 

Die planungsrechtliche Grundlage für die gesamte Umgestaltung des Sportgeländes und des Grundstückes des jetzigen Feuerwehrgebäudes wird gerade durch Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung Sportanlage Capelle“ geschaffen.

 

Die Finanzierung des Gesamtprojektes stellt sich wie folgt dar:

 

Kosten des Gebäudes im Betondruckverfahren einschl. Bauneben-kosten

 

976.000,00 €

Baukostenanteil Gemeinde Nordkirchen

430.000,00 €

Baukostenanteil SC Capelle/eingeworbenes Sponsoring

250.000,00 €

Förderung aus dem Landesprogramm „Digitalisierung der Bauwirtschaft und innovatives Bauen“

 

200.000,00 €

Förderung als kfw55-Gebäude

96.000,00 €

 

Es wird z.Zt. überprüft, ob auch eine KfW 40 - Qualität mit vertretbarem Aufwand erreicht werden kann mit einer dann höheren Förderung.

 

Die Entscheidung für diese Baumaßnahme ist jetzt erforderlich, da die für die Ausführung allein in Frage kommende Firma Peri aus Weißenhorn der Gemeinde nur das Bauzeitfenster vom 12.05.2022 bis zum 30.07.2022 zur Verfügung stellen kann.

 

Die konkrete Auftragsvergabe an die Firma Peri erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: