Betreff
Gutachterliche Untersuchung zum Parken und zur Radverkehrsführung im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
002/2022
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen des Büros Planersocietät, Dortmund, zu Fragen des Parkraumangebotes und -bedarfes sowie zu Überlegungen zur Sicherung des Radverkehrs im Ortsteil Nordkirchen werden zur Kenntnis genommen.

 

Nach internen Beratungen in den Fraktionen wird das weitere Vorgehen zu diesem Thema wiederum im Ausschuss diskutiert.


Sachverhalt:

 

Die Fragen eines ausreichenden oder nicht ausreichenden Parkplatzangebotes auch angesichts eines sich unter Klimagesichtspunkten verändernden Mobilitätsverhaltens wird seit Jahren in Nordkirchen diskutiert.

 

Auch für die künftige Verkehrs- und Ortsplanung in den Orten Nordkirchen, Südkirchen und Capelle wäre ein gemeinsames Verständnis der Bedeutung des Kfz-Verkehrs auf der einen Seite und des ÖPNV auf der anderen Seite wichtig und hilfreich.

 

Ebenfalls muss über die zunehmende Bedeutung des Fahrradverkehrs in den Orten und die Sicherung der Radfahrenden nachgedacht werden. Die auch wegen der größer wendenden Anteile von E-Bikes, die mit durchschnittlich höheren Geschwindigkeiten gefahren werden.

 

Einzelne Überlegungen wie die Ausweisung von Radfahrstreifen auf den vorhandenen Fahrbahnen hat es hierzu bereits gegeben, notwendig ist aber eine konzeptionelle Festlegung für den gesamten Ort und später auch für Südkirchen und Capelle.

 

Das Verkehrsberatungsbüro Planersocietät aus Dortmund wurde beauftragt, zunächst den Ortsteil Nordkirchen unter diesen Gesichtspunkten einmal zu betrachten und Vorschläge zu erarbeiten.

 

Vertreter des Ingenieurbüros werden in der Sitzung die Ergebnisse ihrer Untersuchung und ihre Einschätzung der konkreten Situation in Nordkirchen vorstellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

12.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

12 01 01

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: