Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
166/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“.


Sachverhalt:

 

Das Rathaus der Gemeinde Nordkirchen, Bohlenstraße 2, soll aufgrund von gestiegenen Raumbedarfen und mit dem Ziel der Anpassung an eine moderne Bürostruktur sowie zur energetischen Sanierung umgebaut und modernisiert werden.

 

Das kommunale Beratungsunternehmen KGST, Köln, hat in einer Untersuchung die Notwendigkeit bestätigt und Hinweise für die Umsetzung gegeben.

 

Die Architektenarbeitsgemeinschaft Feldhaus/Ellermann ist gerade dabei, die konkrete bauliche Umsetzung zu planen.

 

Dabei ist es weiterhin das Ziel, alle Bereiche der Kernverwaltung unter einem Dach unterzubringen. Dazu ist es notwendig, die im Dachgeschoss des Ostflügels des Gebäudes bisher nur als Lagerräume genutzten Flächen zu Büros und Archivräumen auszubauen. Dies verlangt auch eine bessere Belichtung dieser Räume, die durch moderne Dachgauben erzielt werden kann.

 

Hierdurch wird aus dem bisher zweigeschossigen ein dreigeschossiges Gebäude. Im rechtsgültigen Bebauungsplan „Düsterkammer“ ist bisher eine zwingende Zweigeschossigkeit des Gebäudes festgesetzt. Ebenso wird die bisherige Festsetzung zur Gestaltung der Dachgauben nicht vollständig eingehalten.

Daher ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, die sich ausschließlich auf das Grundstück Bohlenstraße 2 bezieht. Die Abgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan erkennbar.

 

Alle übrigen Vorgaben des Bebauungsplanes werden auch nach dem Umbau weiterhin eingehalten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: