Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag:
1. Der von der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 102.772.535,72 Euro und einem Jahresüberschuss von 828.510,17 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 828.510,17 Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2020.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2020 wurde vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 59 Abs. 3 i. V. m. §102 GO
NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 20.08.2020 hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH steht im Sitzungsdienstprogramm vollständig als Download zur Verfügung.
Möchte jemand den Bericht in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt haben, wende er sich bitte an Herrn Busch (Tel. 917-158) oder Herrn Tönning (Tel. 917-141).
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den
Jahresabschluss 2020 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.11.2021 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Prüfung und Beratung im Rechnungsprüfungsausschusses wird
in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ertrag / Einzahlung |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: