Betreff
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Bereich Gorfeldstraße im Ortsteil Capelle und Änderungen der Bebauungspläne „Sportanlage Capelle“ , „Bleckstraße“ und „Bleckkamp“
Vorlage
151/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur:

 

Der Ausschuss nimmt die gegebenen Erläuterungen zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für den Bau- und Planungsausschuss:

 

Der Ausschuss nimmt die Inhalte der vorgeschlagenen 28. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungspläne zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Planverfahren die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde hat am 09.09.2021 die Einleitung der Verfahren zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Sportanlage an der Gorfeldstraße in Capelle beschlossen. Im Detail müssen zur planungsrechtlichen Absicherung der Ziele der Planung die Bebauungspläne

 

-          Sportanlage Capelle

-          Bleckstraße und

-          Bleckkamp

zusätzlich geändert werden.

 

Der beiliegende Übersichtsplan grenzt den angesprochenen Bereich ab.

Auf der Grundlage des bereits vorgestellten Entwicklungskonzeptes sollen dadurch folgende Teilmaßnahmen abgesichert werden:

 

-          Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem vorhandenen Tennenplatz

-          Errichtung eines neuen Umkleidegebäudes für die Sportanlage Capelle bei finanzieller Beteilung durch den SC Capelle

-          Verlagerung des Feuerwehrgerätehauses an einen verkehrsgünstiger gelegenen Standort in Capelle

-          Entwicklung einer Wohnbaufläche auf dem bisherigen Rasenplatz und dem Grundstück des jetzigen Feuerwehr- und Umkleidegebäudes

Nach dem Sportflächenkonzept der Gemeinde ist in Capelle die Anlage eines Kunstrasenplatzes vorgesehen als Ersatz für die beiden jetzt vorhandenen Fußballplätze. Der Kunstrasenplatz kann auch in den Wintermonaten sämtlichen Bedarf an Fußballflächen in Capelle vollständig abdecken, so dass die Sportanlage insgesamt verkleinert werden kann. Der Kunstrasen kann selbstverständlich auch für den Schulsport und einige andere sportliche Betätigungen genutzt werden.

 

Das Brandschutzkonzept der Gemeinde weist einigen Verbesserungsbedarf am jetzigen Feuerwehrgerätehaus auf und stellt auch den nicht optimalen Standort des Feuerwehrgerätehauses in Frage. Insbesondere ist die Fahrzeughalle nicht ausreichen groß, so dass sie eine potentielle Gefährdung der Feuerwehrangehörigen im Einsatzfall bedeutet.

 

Vom Standort an der Gorfeldstraße bis zu den denkbaren Einsatzgebieten im Ort oder den Nachbarorten ist immer eine Anfahrt über Wohnstraßen erforderlich, was die Einsatzzeiten verlängert. Die Verwaltung ist mit der Wehrführung der Ansicht, dass mittelfristig ein Neubau an der Landesstraße in Capelle die zukunftsweisendere Lösung ist.

 

Der städtebauliche Zusammenhang in Capelle bleibt am besten gewahrt, wenn im Anschluss an bestehende Wohngebiete auf dem jetzigen Rasenplatz und auf dem Grundstück des Umkleide- und Feuerwehrgebäudes ebenfalls ein Wohngebiet ausgewiesen wird.

Der Kunstrasenplatz sollte dann im Anschluss an das Wohngebiet auf dem jetzigen Tennenplatz realisiert werden zusammen mit dem zu verlagernden Umkleidegebäude und den notwendigen Stellplätzen. Hier sind insbesondere jedoch noch Fragen des Lärmschutzes zu prüfen. Der Sportbetrieb soll auch in den Ruhezeiten am Sonntag in unmittelbarer Nähe bestehender und des neuen Wohngebietes möglich sein. Das verlangt aktive Schallschutzmaßnahmen, die noch konkret berechnet und im Bebauungsplan festgesetzt werden müssen.

 

Der SC Capelle hat sich bereits intensiv mit der Gestaltung und Finanzierung des neuen Umkleide- und Aufenthaltsgebäudes beschäftigt und hier einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der in der Sitzung vorgestellt werden wird.

 

Über die Reihenfolge der einzelnen Teilmaßnahmen ist im Rahmen der Haushalts- und Finanzplandiskussion für 2022 und die Folgejahre zu entscheiden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

x

 

Aufwand / Auszahlung

25.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: