Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Capeller Straße" im Ortsteil Südkirchen
Vorlage
133/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die beiliegenden Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ einschließlich ihrer Begründung zur Satzung gem. § 10 BauGB.


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung hat in seiner Sitzung im September über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ beraten. Hierbei haben sich die Ausschussmitglieder dafür ausgesprochen, den Bebauungsplanentwurf, insbesondere im Bereich des Wohnprojektes „Kleines Wohnen“ überarbeiten zu lassen. Der Bebauungsplan wurde anschließend angepasst und erneut gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs.2 öffentlich ausgelegt. Aufgrund der geringen Änderungen im Bebauungsplanentwurf wurde die Frist zur Abgabe angemessen verkürzt.

 

Aus der Öffentlichkeit sind hierzu keine Stellungnahmen vorgebracht worden bzw. bei der Verwaltung eingegangen.

 

Auch die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Ab. 2 BauGB wurden erneut um Stellungnahme gebeten. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der beiliegenden Tabelle aufgeführt. Hierzu hat die Verwaltung Abwägungsempfehlungen formuliert über die beschlossen werden sollte.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass somit die Voraussetzungen zum Satzungsbeschluss vorliegen.

 

Der Anlage ist ein Auszug aus dem B-Plan-Entwurf zu nehmen. Den kompletten Bebauungsplan zur 1. Änderung erhalten Sie über das Sitzungsportal der Gemeinde Nordkirchen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

5.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: