Betreff
Bewerbung der Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden als LEADER-Region in der Förderphase 2021 - 2027 der Europäischen Union
Vorlage
104/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der gemeinsamen Bewerbung der Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden als LEADER-Region in der Förderphase 2021-2027 der Europäischen Union wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bewerbung gemeinsam mit den anderen drei Kommunen zu erarbeiten und fristgemäß einzureichen.


Sachverhalt:

 

Vorgeschlagen wird, dass die sich Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden für die Förderperiode 2021 – 2027 gemeinsam als LEADER-Region in NRW bewerben.

 

LEADER ist eine Fördermaßnahme der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes. "LEADER" steht dabei für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" (von frz. Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale). Das Programm dient der Strukturförderung des ländlichen Raums und wird finanziert aus dem "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums" (ELER). Ziel der Förderung ist die Unterstützung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung, die die regionale Entwicklung ländlicher Räume stärker in die Hände der Menschen vor Ort gibt.

 

Seit 1991 ist LEADER ein wesentlicher Baustein der ländlichen Entwicklungspolitik der Europäischen Union. Damit werden Projekte aus den verschiedensten Bereichen gefördert, die zur Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität in ländlichen Gemeinden beitragen. Grundlage für die Förderung einzelner Maßnahmen im Rahmen von LEADER sind überzeugende regionale Entwicklungsstrategien, mit denen sich Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen zum Start einer EU-Förderperiode als LEADER-Region qualifizieren müssen. Im weiteren Verlauf der Entwicklungsprozesse dienen sie als Handlungsleitfaden für die Arbeit vor Ort und die Projektauswahl. In der Programmperiode 2014 – 2020 haben sich in Nordrhein-Westfalen 28 Regionen erfolgreich um eine Förderung aus LEADER beworben.

 

In der neuen Programmperiode 2021-2027 soll LEADER in NRW ausgebaut werden. Dafür werden deutlich mehr Mittel als in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt. Ziel der Landesregierung ist es, LEADER flächendeckend für den ländlichen Raum in NRW anbieten. Anzahl der Regionen wird sich dafür vermutlich auf ca. 40 Regionen erhöhen.

 

Förderfähige Zukunftsthemen ländlicher Raum sind (Auswahl):

 

      Klima,

      Digitalisierung,

      Fachkräfte,

      regionale Produkte,

      ländlicher Raum attraktiv für Zuzug/Wohnen/Arbeiten,

      Biodiversität,

      New Work,

      Mobilität,

     

 

Förderfähig als LEADER-Region sind zusammenhängende Gebiete mehrere Kommunen mit zusammen 40.000 –150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dabei darf kein Siedlungsbereich alleine mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Eine LEADER-Region mit den Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden würde diese Voraussetzungen erfüllen.

 

Eine Bewerbung als LEADER-Region erfolgt auf Basis einer für die Region zu arbeitenden Entwicklungsstrategie. Diese umfasst:

 

      Darstellung der Region

      Einbindung Bevölkerung in die Strategie

      Analyse Entwicklungsbedarf & Potenziale

      Ziele der Strategie

      Beschreibung der Umsetzung

      Finanzplan

      Definition Handlungsfelder

      Einklang/Abstimmung mit anderen Entwicklungsprozessen in der Region

      Zielgerichteter Entwicklungsprozess statt Einzelprojekte und regional statt lokal

 

Die Kosten zur Erarbeitung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) sind förderfähig. Erstattet werden 65 % der Kosten. Max. wird dafür aber ein Zuschuss von 25.000 Euro. Diese Förderung erfolgt unabhängig von einer späteren Auswahl als LEADER-Region.

 

Bis Mitte Oktober 2021 können die Förderanträge für die Erarbeitung der RES beim Land NRW gestellt werden. Im Anschluss kann mit der Erarbeitung begonnen werden. Die RES ist dann Anfang März 2022 bei Land NRW zur Begutachtung durch dien neutrales Auswahlgremium einzureichen. Die Auswahlsitzung und Bekanntgabe der künftigen LEADER-Regionen ist für Ende Juni 2022 angekündigt. Ggf. besteht noch die Möglichkeit für Nachbesserungen bis September 2002. Der Förderstart wird der 01.01.2023 sein.

 

Für die Umsetzung der RES in den LEADER-Regionen ist eine sog. Lokale Aktionsgruppe (LAG) zu gründen. Zu deren Aufgaben zählt:

 

      Aufbau der Strukturen

      Einrichtung Regionalmanagement (Umfang mind. 1,5 Stellen)

      Konzeption Projektauswahlverfahren und –kriterien

      Durchführung von Projektaufrufen (laufend oder Calls)

      Auswahl der Vorhaben und Festlegung der Förderhöhe

      Überwachung des Fortschritts der Strategie

      Evaluierung der Strategie

 

Die LAG ist in einer eigenen Trägerstruktur zu gründen. In der Regel wird hierfür die Rechtsform des eingetragenen Vereins gewählt. Im Entscheidungsgremium der LAG müssen mindestens 51 % private Akteure vertraten sein. Die Frauenquote muss mindestens 30 % betragen. Die LAG steht zur Mitarbeit und Mitgliedschaft offen. Für die operative Umsetzung wird ein Regionalmanagement eingesetzt (Personalstellen oder Dienstvertrag). Das Regionalmanagement begleitet den Förderprozess über die gesamte Förderperiode.

 

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist zentraler Bestandteile sowohl der Erarbeitung der RES als auch bei deren Umsetzung als LEADER-Region. So ist bereits bei der Erstellung der RES ein Partizipationsprozess zu integrieren. Projektauswahl und Prozesssteuerung in der LAG erfolgen mehrheitlich durch private Akteure. Die Einbindung der Bürgerschaft über die LAG oder auch in thematischen Arbeitskreisen ist sicherzustellen und auch für die Projektauswahl ist ein transparentes Verfahren zu wählen, indem auf Projektaufrufe und LAG-sitzung öffentlich hingewiesen wird und die Ergebnisse veröffentlicht werden. 

 

Je nach Regionsgröße stehen den LEADER-Regionen für den 7-jährigen Programmzeitraum jeweils Budgets 2,3 Mio. € und 3.1 Mio. € zur Verfügung. Für eine LEADER-Region der vier o.g. Kommunen wäre es ein Budgetrahmen von 2,3 Mio. €. Davon dürfen max. 25 % für das Regionalmanagement aufgewendet werden. Hinzu kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere 1,725 Mio. € Fördermittel aus dem Programm Kleinprojekte, aus dem kleinere Maßnahmen, z.B. von Vereinen, unterstützt werden können. Dieses ist zwar zunächst nur bis 2023 gesichert. Mit einer Fortführung wird jedoch gerechnet.

 

Die maximale Förderquote im LEADER-Programm liegt bei 65 % und die Förderhöchstsumme pro Projekt bei 250.000 €. Private Mittel für den jeweiligen regionalen Eigenanteil von mindestens 35 % können auch aus privaten Mitteln aufgebracht werden. Der mindestens erforderliche Eigenanteil aus öffentlichen Mitteln beträgt je nach Regionsgröße zwischen 300.000 € und 400.000 € für die gesamte Programmlaufzeit, in diesem Falle 300.000 €. Je Haushaltsjahr fallen somit knapp 43.000 € an. Bei einer Gleichverteilung zwischen den beteiligten 4 Kommunen entspricht das knapp 11.000 € pro Jahr.

 

Hinzu kommen für das Programm Kleinproprojekte bei einer 90 % Förderquote ein regionaler Eigenanteil von 140.000 € für die gesamte Programmlaufzeit bzw. von 20.000 € pro Jahr, der aus öffentlichen Mitteln zu tragen ist. Bei einer Gleichverteilung entspricht das eine Volumen von knapp 5.000 € p.a.

 

Mit diesen Mittel wird insbesondere das Regionalmanagement (min. 1,5 Vollzeitstellen, nach Erfahrungen aus den bestehenden LEADER-Regionen eher 2 – 2,5 Vollzeitstellen) über den gesamten Programmzeitraum finanziert. Sollten darüber hinaus Projekte in kommunaler Trägerschaft umgesetzt werden, können weitere kommunale Eigenanteile anfallen, über die dann aber jeweils separat beraten und entschieden wird.

 

Zusammengefasst bedeutet eine Beteiligung am LEADER-Programm für die vier Kommunen:

 

      Für 7 Jahre stehen mind. 2,3 Mio. Euro Fördermittel in Aussicht, davon mindestens 1.725.000 Euro für Projekte

      Zusätzlich stehen 1.260.000 Euro für Kleinprojekte in Aussicht, z. B. zur Förderung der Vereinslandschaft

      In Summe macht das rd. 3.000.000 Euro Fördermittel für Projekte in der Region

      Der Mindestaufwand aus öffentlichen Mittel liegt bei 440.000 € (300.000 € plus 140.000 € Programm Kleinprojekte). Pro Kommune und Jahr entspricht das einem Volumen von knapp 16.000 €.

      Für 1 Euro aus kommunalen Mitteln können dadurch 7 Euro Fördermittel für Projekte in der Region generiert werden.

 

Das LEADER-Programm eröffnet damit der Region die Chance, zentrale Zukunftsfelder der kommunalen Entwicklung im Schulterschluss mit der Bürgerschaft und bürgerschaftlichen Institutionen intensiv zu bearbeiten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

x

 

Aufwand / Auszahlung

3.400

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Für die Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie:

 

Bei einer Maximalförderung von 25.000 € und einer Förderquote von 65 % liegt der regionale Eigenanteil bei insgesamt rd. 13.500 € bzw. je Kommune bei rd. 3.400 €

 

Für die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie als LEADER-Region:

 

Der Mindestanteil aus öffentlichen Mitteln liegt bei 440.000 € über den gesamten 7-Jahres-Zeitraum. bzw. bei rd. 63.000 € pro Jahr. Bei einer Gleichverteilung unter den vier Kommunen resultiert daraus ein jährliches Volumen von rd. 16.000 €.

 

Sollten darüber hinaus Projekte in kommunaler Trägerschaft umgesetzt werden, können weitere kommunale Eigenanteile anfallen, über die dann aber jeweils separat beraten und entschieden wird.