Betreff
Ermächtigungsübertragungen für investive Maßnahmen
Vorlage
100/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die aus der beigefügten Liste ersichtlichen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.257.800,00 € gemäß § 22 Abs. 4 KomHVO aus dem Haushaltsjahr 2020 in das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Die durch die Übertragungen resultierenden Änderungen in den Finanzplänen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Im NKF gilt der Grundsatz der zeitlichen Beschränkung einer Ermächtigung für das Haushaltsjahr (Prinzip der Jährlichkeit). Als Ausnahme hiervon können jedoch nach § 22 KomHVO Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen werden. Hier wird von der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen Gebrauch gemacht.

 

Mit dieser Übertragung bzw. mit der Vorlage an den Rat wird die Ermächtigung (Erlaubnis) hergestellt, im folgenden Jahr mehr Auszahlungen zu leisten, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Entsprechend erhöhen sich die Ansätze in den Finanzplänen des Folgejahres im Bereich der Auszahlungen.

 

Von der Möglichkeit der Übertragung wird nur zurückhaltend Gebrauch gemacht. Für die Gemeinde wichtige investive Maßnahmen, die im Jahr 2020 zeitlich nicht zu Ende geführt werden konnten, wurden bzw. werden im Jahr 2021 nachgeholt. Die Übertragung für den Bau eines Hallenbades findet aufgrund des beschlossenen Sperrvermerkes vom 05.11.2015 statt. Eine Übersicht, aus der die einzelnen Maßnahmen und die entsprechenden Beträge ersichtlich sind, ist als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: