Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ sowie die zugehörige Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde hat am 11.03.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ im Ortsteil Südkirchen beschlossen. Es wird eine Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Inhalt der Änderung sind folgende Punkte:
1. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines klimafreundlichen und nachhaltigen Wohnprojektes „Kleines Wohnen“ zwischen der Marga-Spiegel-Straße und der Heinrich-Silkenbömer-Straße geschaffen werden.
2. Die Hermann-Südfeld-Straße wird in ihrem West-Ost-Verlauf verbreitert, da sie als Wohnsammelstraße die einzige Ausfahrt auf die Capeller Straße darstellt und hierfür ausreichend dimensioniert sein muss.
3. Das Regenrückhaltebecken im Osten des Baugebietes muss nach dem Ergebnis der hydraulischen Ermittlungen vergrößert werden gegenüber der Darstellung im Ursprungsbebauungsplan.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hat in der Zeit vom 21.07.2021 bis zum 27.08.2021 stattgefunden.
Bisher sind keine relevanten Stellungnahmen eingegangen. Sollten bis zum Auslegungsende Stellungnahmen eingegangen sein, werden diese in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
|
|
Keine |
|
|
|||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
||||
X |
|
Aufwand / Auszahlung |
5.000,00 |
€ |
|
||||
|
|
Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
|
||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
||||
|
|
|
Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
|
|||||
Anmerkungen: