Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Plasch", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
093/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Plasch“ mit der zugehörigen Begründung als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.


Sachverhalt:

 

Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Plasch“ ist es, eine bereits ausgewiesene Wohnbaufläche nördlich der Straße „Am Gorbach“ planungsrechtlich so zu ändern, dass dort ein gemeinschaftliches Wohnprojekt entstehen kann, verbunden mit frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen. Für dieses Projekt werden die im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrenzen, Geschossigkeiten und Festsetzungen zur Gebäudehöhe sowie gestalterische Vorgaben geändert.

 

In 2019 und am 10.06.2021 wurden die Inhalte des Konzeptes in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Schule, Sport und Kultur vorgestellt.

Der Geltungsbereich dieser im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführten Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

In der Zeit vom 21.07.2021 bis einschließlich 27.08.2021 ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt. Die Träger öffentlicher Belange wurden hierüber mit Schreiben vom 14.07.2021 unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

 

Bisher sind keine relevanten Stellungnahmen eingegangen. Sollten bis zum Auslegungsende Stellungnahmen eingegangen sein, werden diese in der Sitzung vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

10.000,00

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

10.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: