Aufstellung des Bebauungsplanes "Waldweg" im Ortsteil Südkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Waldweg“ für den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich.
Sachverhalt
Im geltenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Nordkirchen ist auf der Westseite des Waldweges gegenüber dem Betriebsgelände des Baustoffhandels Bücker eine weitere Gewerbefläche dargestellt. Auf diesem Grundstück soll jetzt ein gewerblicher Pferdebetrieb errichtet und betrieben werden mit dem Ziel der Zucht, der Ausbildung und dem Handel mit Pferden. Teilflächen des Grundstückes sind darüber hinaus vorgesehen als Lager- und Büroflächen für den benachbarten Betrieb für Baustoffhandel und Schlüsselfertigbau.
Es handelt sich um eine Fläche zur Größe von ca. 10.000 m², die vom Waldweg aus erschlossen und an die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden kann. Einzelheiten sind dann im Bebauungsplan zu regeln.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Aufstellungsbeschluss zu fassen, um eine gewerbliche Entwicklung an dieser Stelle zuzulassen, wie es der Flächennutzungsplan seit Jahrzehnten vorsieht.
Die Planungskosten
werden vom Antragsteller getragen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung |
5.000 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: