Betreff
Umbau und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Südkirchen
Vorlage
051/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beauftragt den Bürgermeister, den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses nach dem erläuterten Konzept zu realisieren.


Sachverhalt:

 

Die Notwendigkeit und der damalige Stand der Umbau- und Erweiterungsplanung sind in der Ratssitzung am 07.05.2020 vorgestellt und grundsätzlich auch beschlossen worden.

 

Auf der Grundlage hatte die Verwaltung einen Förderantrag gestellt zur Förderung aus dem neu aufgestellten Landesprogramm „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ bei ermittelten Kosten von 1.650.000 €. Darin sind die Kosten einer Lärmschutzwand – siehe unten -, der Veränderungen des Vorplatzes und der Zufahrt sowie Kosten für Hallenanmietungen in der Zeit des Bauens nicht enthalten.

 

Die Feuerwehrführung und einige Mitglieder des Löschzuges Südkirchen haben sich darüber hinaus vertiefend in die Planung eingebracht. Daraus resultieren einige Änderungen des Grundrisses im Umkleide- und im Lagerbereich, die Abmessungen und das Volumen des Gebäudes bleiben davon aber unberührt.

 

Diese Änderungen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Im Genehmigungsverfahren der Baumaßnahme war eine Lärmimmissionsprognose aufzustellen. Dies ist durch das Büro Wenker und Gesing aus Gronau geschehen. Nach Abstimmung der Ergebnisse mit der Immissionsschutzdienststelle des Kreises Coesfeld ist die Gemeinde verpflichtet, auf der Nordseite des Grundstückes auf fast ganzer Länge eine Lärmschutzwand von 2,50 m Höhe zu errichten zur Minderung des aus der Nutzung des Gebäudes und des Außenraumes resultierenden Lärmes.

 

Mit der Realisierung des geplanten Gebäudes sind Überschreitungen der im Bebauungsplan „Cappenberger Straße“ festgesetzten Baugrenzen und Abweichungen von den darin vorgegebenen Gestaltungsvorgaben verbunden.

Wegen dieser Abweichungen fordert das Bauordnungsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die schriftliche Zustimmung der Nachbarn zu dieser veränderten Ausführung.

 

Die Verwaltung befindet sich seit geraumer Zeit mit den Nachbarn in Gesprächen hierüber.

 

Die Bezirksregierung hat am 6.4.2021 per mail mitgeteilt, dass das Ministerium für Heimat, Bauen und Gleichstellung einer Förderung der Maßnahme zugestimmt hat und ein Bewilligungsbescheid in Höhe von 250.000 € in Kürze folgen wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

250.000,00

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

1.650.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Zusätzlich werden Kosten fällig für Lärmschutzwand, Veränderung Vorplatz und Hallenanmietung.