Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzung für die Inanspruchnahme von
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Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ (BASS
12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum 01. bis 28. Februar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Sachverhalt:
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurde die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und in den schulischen Betreuungsangeboten in den letzten Monaten deutlich eingeschränkt. Eltern wurden seit Mitte Dezember gebeten, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Das Land NRW hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, die Beitragserhebung für den Monat Januar 2021 auszusetzen und hat sich mit den Kommunen darauf geeinigt, den Beitragsausfall zur Hälfte zu übernehmen.
Obwohl die
Einschränkungen der Betreuungsmöglichkeiten bis zum 22. Februar 2021 sowohl in
den Kindertageseinrichtungen als auch in den schulischen Betreuungsangeboten
weiter bestanden, wurde bisher noch keine endgültige Entscheidung zur
Beitragserhebung im Monat Februar getroffen. In einem Elternbrief des
Familienministeriums vom 16. Februar wird eine anteilige Erstattung zwar
angedeutet, konkrete Regelungen sind aber noch immer nicht getroffen worden.
Da die
schulischen Betreuungsangebote noch eingeschränkter zur Verfügung standen als
die Kindertageseinrichtungen hat sich die Gemeinde Nordkirchen in Abstimmung
mit weiteren Kommunen des Kreises Coesfeld entschlossen, zur Entlastung der
Familien die Elternbeiträge für den offenen Ganztag der Mauritiusschule und die
Übermittagsbetreuung im Grundschulverbund für Februar 2021 auszusetzen.
Derzeit wird
davon ausgegangen, dass sich das Land an den Kosten beteiligen wird.
Die Gemeinde
Nordkirchen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später
im Rahmen der Überprüfung auf die vollen Monatsbeiträge für Februar 2021.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Es ist mit einer
Mindereinnahme von etwa 12.400 € zu rechnen, von denen möglicherweise 6.200 €
erstattet werden.