Betreff
Verpflichtung und Einführung der in den Ausschuss gewählten sachkundigen Bürger/-innen
Vorlage
017/2021
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die in den Ausschuss gewählten sachkundigen Bürger/innen werden – in analoger Anwendung der in § 67 Abs. 3 GO NW vorgeschriebenen Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister und der Ratsmitglieder – vom Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

In welcher Form die Verpflichtung und die feierliche Amtseinführung erfolgt, ist denjenigen Personen überlassen, die die Verpflichtung vornehmen. Allgemein wird zur Verpflichtung die nachfolgend aufgeführte Formel verwendet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetzte beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde (So wahr mir Gott helfe)“.