Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2017 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2017 wird an die Fachausschüsse verwiesen.
Sachverhalt
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt und am 06.01.2017 von mir gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestätigt.
Nach der förmlichen Einbringung in den Gemeinderat soll der Haushalt in den folgenden Ausschusssitzungen beraten werden:
Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur |
02.03.2017 |
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung |
07.03.2017 |
Ausschuss für Bauen und Planung |
09.03.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss |
14.03.2017 |
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 16.03.2017 vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Auswirkungen ergeben sich aus den Ergebnissen des Haushaltsplanes.