Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
145/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen. Die bestehende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

 

Die zugrunde liegende Kalkulation Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2021 wird angenommen und beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2021 steigen im Vergleich zu den Gebührensätzen 2020. Die Steigerung beruht überwiegend auf weiter sinkenden Erlösen und dem Fehlbetrag aus der Betriebsabrechnung 2019 in der Kalkulation.

 

Das Gefäßvolumen ist um 102.440 l gestiegen auf insgesamt 4.251.520 l, dies entspricht einer Steigerung von 2,47 % und hängt mit den entstandenen Neubaugebieten zusammen. Die Summe der ansatzfähigen Kosten ist für das Jahr 2021 um 17.587 € (2,07 %) gestiegen. In diesem Bereich ist das negative Betriebsergebnis 2019 in Höhe von 10.919,49 € enthalten.

 

Maßgeblich für die Gebührenerhöhung sind die weiter stark gefallenen Verwertungserlöse:

 

 

Erlöse/t 2020 in €

Erlöse/t 2021 in €

PPK

73,00

45,00

Altmetall

185,00

175,00

E-Schrott SG 4 (Groß)

155,00

90,00

E-Schrott SG 5 (Klein)

160,00

30,00

Elektrokleingeräte (Container)

130,00

130,00

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 ergibt folgende Gebührensätze:

 

Gefäße

Gebühr 2020

Gebühr 2021

Restmüll 80 l

197,00 €

201,00 €

Restmüll 120 l

282,00 €

289,00 €

Restmüll 240 l

539,00 €

551,00 €

zusätzliche Gefäße

 

 

Biotonne 120 l

71,00 €

71,00 €

Biotonne 240 l

112,00 €

111,00 €

Papiertonne 120 l

19,00 €

18,00 €

Papiertonne 240 l

21,00 €

20,00 €

Familientonne 80 l

61,00 €

61,00 €

Familientonne 120 l

75,00 €

74,00 €

Familientonne 240 l

133,00 €

132,00 €

 

 

Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr befreien zu lassen und erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.

 

Die aktuelle Abfallstatistik finden Sie unter dem folgenden Link https://www.wbc-coesfeld.de/fileadmin/WBC/downloads/Abfallbilanzen/Abfallstatistik_2019_Statusbericht_2020.pdf

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.