Betreff
Beantragung von Fördermitteln für Sportanlagen
Vorlage
108/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Förderanträge für die unten beschriebenen Baumaßnahmen zu stellen bzw. die Anträge der Vereine zu unterstützen.


Sachverhalt:

 

      I.        Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

 

Wie bereits in verschiedenen Ausschüssen erläutert, sind zunächst nur Vereine antragsberechtigt. Sie müssen jedoch dann die alleinige finanzielle Verantwortung für die Sportanlage tragen und einen Pachtvertrag mit noch mindestens 10 Jahren Laufzeit haben.

 

Die Fördermittel werden vom Kreissportbund Coesfeld laufend in Abstimmung mit der Staatskanzlei Düsseldorf vergeben. Für die Gemeinde Nordkirchen stehen insgesamt 300.000,00 € zur Verfügung.

 

Anträge liegen von folgenden Sportvereinen vor:

 

·         Tennisverein Rot-Weiß Nordkirchen – Sanierung Spielfelder

·         FC Nordkirchen – Neubau Umkleidegebäude und Sanierung Segment am Rasenplatz

·         SV Südkirchen – Erweiterung Umkleidegebäude

·         SC Capelle – Neubau Umkleidegebäude

 

Die Verwaltung hat mit den Vereinen und dem Kreissportbund gesprochen und angeboten, die Fördergelder in einem abgestimmten Verfahren auf die aufgeführten Maßnahmen aufzuteilen und so auch Maßnahmen zu ermöglichen, die den Vereinen allein nicht möglich sind. Dieser Verfahrensvorschlag wird aber bisher von der Staatskanzlei abgelehnt.

 

Mit Ausnahme des Tennisvereins erfüllen die übrigen Vereine auch nicht die Voraussetzung der ausschließlichen finanziellen Verantwortung für die jeweilige Sportanlage.

 

 

    II.        Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“

 

Das Förderprogramm wurde im Juli 2020 aufgelegt, u. a. zur Konjunkturankurbelung gegen die Folgen der Corona-Pandemie.

 

Für das Programmjahr 2020 hat das Land beschlossen, den auf Kommunen entfallenden Eigenanteil von 10 % zu übernehmen, so dass in diesem Jahr eine 100 %-Förderung möglich ist.

 

Die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur, insbesondere auch unter energetischen Gesichtspunkten, soll gefördert werden.

 

Anträge sind für 2020 bis zum 16.10.2020 zu stellen.

 

 

 

 

 

   III.        Vorschlag für das weitere Vorgehen

 

1.    Unterstützung des Antrages des Tennisvereins Rot-Weiß im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“

 

2.    Weitere Unterstützung der Anträge

·         des SC Capelle und

·         des SV Südkirchen

aus dem gleichen Programm

 

3.    Antragstellung für das Projekt „Neubau Umkleidegebäude“ des FC Nordkirchen aus dem Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“

 

Eine Planung für diesen Neubau liegt vor und wurde mehrfach im Familien- und Sportausschuss sowie im Bauausschuss vorgestellt.

 

Die Kostenberechnung schließt mit 640.000,00 € für die Baukosten und Nebenkosten ab.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

640.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: