Betreff
Jahresabschluss 2019
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Vorlage
104/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der von der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 100.563.724,44 Euro und einem Jahresüberschuss von 1.375.818,28 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.375.818,28 Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

2.    Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2019.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 59 Abs. 3 i. V. m. §102 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Durch Beschluss vom 19.11.2019 hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk wurde im Sitzungsdienstprogramm unter den Anlagen der Sitzungsvorlage 99/2020 für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des heutigen Tages zur Verfügung gestellt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den Jahresabschluss 2019 und den Prüfungsbericht in der heutigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorgestellt und erläutert.

Über das Ergebnis der Prüfung und Beratung im Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: