Betreff
Planungsangelegenheiten
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet V" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
096/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 der Planunterlagen und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Bedenken und Anregungen.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen mit der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.

 

Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.


Sachverhalt:

 

Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen sollen zwei Grundstücke von etwa 4.000 m² Größe von „Industriegebiet“ zu „Gewerbegebiet“ mit einer eingeschränkten Einzelhandelsnutzung umgewidmet werden. In diesem Änderungsbereich soll nicht zentrenrelevanter kleinflächiger Einzelhandel zugelassen werden.

 

Die Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung, durchgeführt in der Zeit vom 12.03.2020 bis zum 15.04.2020, wurden in der Sitzung des Rates der Gemeinde am 07.05.2020 vorgestellt.

 

Offen blieb in dieser Diskussion noch der Entscheid über die von der Industrie- und Handelskammer Münster geäußerten Bedenken zur Zulassung von kleinflächigem nicht zentrenrelevantem Einzelhandel sowie die Forderung der Immissionsschutzdienststelle des Kreises Coesfeld, auch Gewerbebetriebe der Abstandsklasse V nach Abstandserlass NRW direkt neben dem bestehen bleibenden Industriegebiet auszuschließen.

 

Zu der Frage des Einzelhandels wurde eine ergänzende Stellungnahme des Büros für Stadtforschung und Planung, Junker und Kruse, Dortmund, vom 26.06.2020 eingeholt, in der begründet ist, dass durch die Zulassung des Einzelhandels in diesem Bereich keine relevanten absatzwirtschaftlichen Auswirkungen und somit auch keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf unsere 4 Nachbarkommunen zu erwarten sind. Diese Stellungnahme liegt ebenfalls vor.

 

Insgesamt wurde eine derzeit noch laufende erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 08.07.2020 bis zum 12.08.2020 durchgeführt bzw. wird noch durchgeführt.

 

Bisher liegen weder aus der Öffentlichkeit noch von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen vor, die Bedenken oder Anregungen enthalten. Sollten solche bis zur Sitzung eingehen, werden sie dort vorgelegt und bewertet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

3.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: