Betreff
Kommunale Straßenbauförderung - Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen an gemeindlichen Straßen
Vorlage
095/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuwendungsantrag für die im Folgenden beschriebenen Erhaltungsinvestitionen an gemeindlichen Straßen zu stellen und nach Bewilligung entsprechender Mittel die Baumaßnahmen auszuschreiben.


Sachverhalt:

 

Die Landesregierung NRW hat zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes ein Investitionspaket Kommunen beschlossen. Ein Teil dieses Paketes ist ein Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege, das insgesamt mit 50 Mio. € dotiert und bis Ende 2021 befristet ist.

 

Fördergegenstand sind reine Deckensanierungen von Straßen- sowie Rad- und Gehwegen in kommunaler Baulast.

 

Der Förderung sind folgende Bedingungen zugrunde zu legen:

 

1.    Der Fördersatz beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

2.    Die Bagatellgrenze wird auf 20.000 € festgelegt.

3.    Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.

4.    Die Zweckbindungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, außerhalb der im Haushaltsplan 2020 bereits vorgesehenen Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an gemeindlichen Straßen folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte für dieses Sanierungsprogramm zu melden und die notwendigen Eigenanteile hierfür überplanmäßig bereitzustellen:

 

1.    Graf-von-Galen-Straße, Südkirchen                                96.000,00 €

2.    Kattenbeck, Südkirchen                                                     78.000,00 €

3.    Weischerstraße, Nordkirchen                                            50.000,00 €

4.    Lüdinghauser Straße, Nordkirchen                                 41.000,00 €

5.    Bergstraße (2 Abschnitte), Nordkirchen                          33.000,00 €

6.    Ichterloher Weg, Capelle                                                    61.000,00 €

7.    Radweg Mühlenstraße                                                       25.000,00 €

 

Ob alle Maßnahmen akzeptiert und gefördert werden, bleibt abzuwarten.

 

Vorgesehen ist in allen Fällen, die vorhandenen und sehr schadhaften Asphaltoberflächen zu fräsen und zu entfernen, ein neues Planum herzustellen und darauf eine neue Asphaltdeckschicht aufzubringen. Begleitend sind einige Entwässerungsrinnen und einige Hochbordanlagen neu auszurichten sowie Gehwegpflaster anzugleichen.

 

Die angesprochenen Straßenabschnitte begeben sich aus den beiliegenden Übersichtsplänen.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

max. 323.000,00

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

max. 381.000,00

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

X

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: