Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuwendungsantrag für die im Folgenden beschriebenen Erhaltungsinvestitionen an gemeindlichen Straßen zu stellen und nach Bewilligung entsprechender Mittel die Baumaßnahmen auszuschreiben.
Sachverhalt:
Die Landesregierung NRW hat zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes ein Investitionspaket Kommunen beschlossen. Ein Teil dieses Paketes ist ein Sonderprogramm Erhaltungsinvestitionen kommunale Verkehrsinfrastruktur Straßen und Radwege, das insgesamt mit 50 Mio. € dotiert und bis Ende 2021 befristet ist.
Fördergegenstand sind reine Deckensanierungen von Straßen- sowie Rad- und Gehwegen in kommunaler Baulast.
Der Förderung sind folgende Bedingungen zugrunde zu legen:
1. Der Fördersatz beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
2. Die Bagatellgrenze wird auf 20.000 € festgelegt.
3. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
4. Die Zweckbindungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt.
Die Verwaltung schlägt vor, außerhalb der im Haushaltsplan 2020 bereits vorgesehenen Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an gemeindlichen Straßen folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte für dieses Sanierungsprogramm zu melden und die notwendigen Eigenanteile hierfür überplanmäßig bereitzustellen:
1. Graf-von-Galen-Straße, Südkirchen 96.000,00 €
2. Kattenbeck, Südkirchen 78.000,00 €
3. Weischerstraße, Nordkirchen 50.000,00 €
4. Lüdinghauser Straße, Nordkirchen 41.000,00 €
5. Bergstraße (2 Abschnitte), Nordkirchen 33.000,00 €
6. Ichterloher Weg, Capelle 61.000,00 €
7. Radweg Mühlenstraße 25.000,00 €
Ob alle Maßnahmen akzeptiert und gefördert werden, bleibt abzuwarten.
Vorgesehen ist in allen Fällen, die vorhandenen und sehr schadhaften Asphaltoberflächen zu fräsen und zu entfernen, ein neues Planum herzustellen und darauf eine neue Asphaltdeckschicht aufzubringen. Begleitend sind einige Entwässerungsrinnen und einige Hochbordanlagen neu auszurichten sowie Gehwegpflaster anzugleichen.
Die angesprochenen Straßenabschnitte begeben sich aus den beiliegenden Übersichtsplänen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung |
max. 323.000,00 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
max. 381.000,00 |
€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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X |
Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: