Betreff
Verkehrssicherheit auf der Straße "Am Schloßpark"
Vorlage
092/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern auf der Straße „Am Schloßpark“ im Abschnitt zwischen Schloßstraße und der Sportanlage zunächst beidseitig Radfahrstreifen auf die Fahrbahn aufzubringen, bei einem kompletten Halte- und Parkverbot in diesem Bereich.

 

Die Maßnahme ist vorab mit dem Straßenverkehrsamt abzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern auf dem Weg zwischen dem Dorf und der Sportanlage an der Straße „Am Schloßpark“ ist  durch wechselseitig parkende Pkw, Busse und tlw. auch Lkw beeinträchtigt. In der dunklen Jahreszeit kommen schlechte Sichtverhältnisse erschwerend hinzu.

 

Der Verkehrsraum reicht insgesamt für Begegnungsverkehr und beidseitiges Parken, womit auch eine permanente Gefährdung der Alleebäume einhergeht, nicht aus.

 

Die Verwaltung hat zusammen mit dem Ingenieurbüro IBAK, Senden, grundsätzlich folgende Varianten für eine bessere Gestaltung des Verkehrsraumes überlegt:

 

Variante 1:

 

·         separate Führung eines Rad- und Gehweges auf der Südseite hinter der Baumreihe auf dem Gelände der Hochschule für Finanzen

            Es sind Grunderwerb vom Land und die Zustimmung der Denkmalbehörde

erforderlich.

·         Einfassung der Fahrbahn (5,50 m breit) durch eine Hochbordanlage zum Schutz der Bäume und Verhinderung ungewollten Parkens

·         Parken in definierten Parkbuchten nur auf der Südseite

 

 

Variante 2:

 

·         Schutzstreifen für Fußgänger und Radfahrer 1,50 m breit im Einrichtungsverkehr auf der Südseite der Fahrbahn

·         Einfassung der Fahrbahn (4,50 m breit) durch eine Hochbordanlage zum Schutz der Bäume und Verhinderung ungewollten Parkens

·         Parken in definierten Parkbuchten nur auf der Südseite

 

 

Variante 3:

 

·         Beidseitig markierte Schutzstreifen für Fußgänger und Radfahrer, je 1,25 m breit

·         Einfassung der Fahrbahn (4,50 m breit) durch eine Hochbordanlage zum Schutz der Bäume und Verhinderung ungewollten Parkens

·         Halte- und Parkverbot auf beiden Straßenseiten

 

 

Variante 4:

 

·         Wegweisung durch den Schloßpark ab Ende des Rad-/Gehweges „Schloßstraße“ über die „Ascheberger Allee“ innerhalb des Schloßparkes mit Anlage einer Kreuzungsstelle in der Straße „Am Schloßpark“ in Höhe des Sportheimes

 

 

Bei allen Varianten ist eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung entlang der Straße „Am Schloßpark“ notwendig und vorgesehen.

 

Die aufgeführten Varianten bedeuten auch erhebliche Kosten für die Umgestaltung der Straße.

 

Die Verwaltung favorisiert im Ergebnis die Variante 3, bei der zunächst ohne bauliche Maßnahmen die Markierung der Schutzstreifen und eine Verbotsbeschilderung für das Halten und Parken aufgestellt werden könnte. Die Hochbordanlage ist allerdings auch in absehbarer Zeit notwendig, da die Verwaltung befürchtet, dass der Parkdruck auf die Grünflächen zwischen den Bäumen zunehmen wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: