Betreff
Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Gemeinde Nordkirchen am 13. September 2020
Vorlage
091/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Rates der Gemeinde Nordkirchen werden wie aus der Anlage ersichtlich zugelassen.

 

Die abweichende Verwendung von Vornamen in der Bekanntmachung der Wahlvorschläge und auf den Stimmzetteln wird wie aus der Anlage ersichtlich entsprechend der Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Wahlausschuss des Rates der Gemeinde Nordkirchen hat in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 13. September 2020 zu entscheiden.

 

Nach einer Vorprüfung durch den Wahlleiter erstreckt sich die Prüfung des Wahlausschusses insbesondere auf folgende Bereiche:

 

-            Nachweis, dass die Bewerber ordnungsgemäß aufgestellt wurden durch Vorlage einer Ausfertigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung mit Abgabe der notwendigen eidesstattlichen Versicherungen über die Einhaltung der Wahlvorschriften,

-            die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die für das Wahlgebiet zuständige Leitung der Partei oder Wählergruppe,

-            die ordnungsgemäße Abgabe der Zustimmungserklärung der Bewerber,

-            die Bescheinigung über die Wählbarkeit der Bewerber,

-            die Beachtung der Einreichungsfristen.

 

Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist bis zum 27.07.2020 um 18:00 Uhr möglich. Bei der Versendung der Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses müssen daher noch nicht zwingend alle Wahlvorschläge vorliegen. Die bislang eingegangenen Vorschläge sind aus der Anlage ersichtlich. Wenn bis zum Ende der Einreichungsfrist noch weitere Vorschläge eingehen, werden den Mitgliedern des Wahlausschusses aktualisierte Listen per E-Mail zugeleitet und am Sitzungstag als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge und auf den Stimmzetteln sind grundsätzlich alle amtlichen Vornamen der Bewerberinnen und Bewerber zu nennen. Auf Beschluss des Wahlausschusses kann hiervon abgewichen werden, wenn entsprechende Erklärungen von Bewerberinnen und Bewerbern vorliegen. Wo dieses der Fall ist, ist in den anliegenden Listen ersichtlich.

 

Über die Vorprüfung sämtlicher eingegangener Wahlvorschläge berichtet der Wahlleiter in der Sitzung.