Betreff
4. Änderung der Satzung der Gemeinde Nordkirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Vorlage
141/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die vorgelegte Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Nordkirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 


Sachverhalt

 

Im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ist die Gemeinde grundsätzlich auch zur Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Außenbereich zuständig. Lediglich bei landwirtschaftlichen Betrieben mit ausreichend eigenen Flächen kann die Gemeinde von dieser Verpflichtung befreit werden. Über diese Fälle entscheidet im Einzelfall der Kreis.

 

Die Entleerung der Anlagen und die Abfuhr der Anlageninhalte zur Kläranlage werden durch ein von der Gemeinde beauftragtes privates Unternehmen ausgeführt. Die weitere Behandlung erfolgt durch den Lippeverband als Betreiber der Kläranlage. Die Gemeinde organisiert und überwacht die Entleerungsvorgänge. Die dabei anfallenden Kosten werden durch Gebührenbescheid den betroffenen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.

 

Grundlage für die Wahrnehmung dieser Aufgabe im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht ist die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Nordkirchen vom 15. Dezember 2011.

 

Die Gebührenkalkulation 2017 hat folgende Gebührensätze ergeben:

 

 

Gebührensätze

2016

2017

Grundgebühr je Abfuhr

37,01 €

37,76 €

Gebühr  je m³

34,92 €

34,80 €

erfolglose Abfuhr

66,92 €

66,92 €

 

Die Erhöhung der Grundgebühr resultiert aus der tariflichen Personalkostensteigerung. Die Unternehmervergütung bleibt konstant, wobei der Genossenschaftsanteil leicht gestiegen ist. Trotzdem sinkt die Gebühr je m³, da die Gesamtkosten der Abfuhr auf die Gesamtzahl der abgefahrenen je m³, die leicht gestiegen ist, verteilt werden.

 

Der Entwurf einer Änderungssatzung und die Kalkulation der Gebührensätze ab 2017 sind dieser Vorlage beigefügt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung 2015/2016 jeweils

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Anmerkungen: Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.