Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Vorlage
129/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung

in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegende Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2017

wird angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Die Gebührenkalkulation der Abfallentsorgungsgebühren (Anlage 2) lässt für das Jahr 2017 eine Gebührensenkung zu.

 

Es ergeben sich für 2017 folgende Gebührensätze:

 

 

Die Betriebsabrechnung 2015 ergibt eine Kostenüberdeckung i. H. v. 21.086,76 €, die dem Gebührenzahler in den Folgejahren erstattet werden muss. Des Weiteren besteht noch eine Überdeckung aus den Vorjahren i. H. v. 18.239,38 €. Damit die Abfallentsorgungsgebühren in den nächsten Jahren stabil gehalten werden können, soll die Hälfte des Gesamtbetrages der Überdeckungen in die Gebührenkalkulation 2017 mit einfließen und der Rest als Sonderposten zur Auflösung in den Folgejahren eingestellt werden.

 

Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr zu befreien und erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.

 

Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen wurden die ab dem

01.01.2017 maßgeblichen Gebührensätze gemäß der Anlage 1 kalkuliert.

 

Weitere Informationen zur Gebührenkalkulation werden Ihnen per E-Mail zugeleitet.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.