Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.
Die zugrunde liegende Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2017
wird angenommen und beschlossen.
Sachverhalt
Die Gebührenkalkulation der Abfallentsorgungsgebühren (Anlage 2) lässt für das Jahr 2017 eine Gebührensenkung zu.
Es ergeben sich für 2017 folgende Gebührensätze:
Die Betriebsabrechnung 2015 ergibt eine Kostenüberdeckung i. H. v. 21.086,76 €, die dem Gebührenzahler in den Folgejahren erstattet werden muss. Des Weiteren besteht noch eine Überdeckung aus den Vorjahren i. H. v. 18.239,38 €. Damit die Abfallentsorgungsgebühren in den nächsten Jahren stabil gehalten werden können, soll die Hälfte des Gesamtbetrages der Überdeckungen in die Gebührenkalkulation 2017 mit einfließen und der Rest als Sonderposten zur Auflösung in den Folgejahren eingestellt werden.
Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr zu befreien und erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.
Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen wurden die ab dem
01.01.2017 maßgeblichen Gebührensätze gemäß der Anlage 1 kalkuliert.
Weitere Informationen zur Gebührenkalkulation werden Ihnen per E-Mail zugeleitet.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.