Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 7. Änderung der Beitrags- und Gebühren-
satzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen
und als Satzung beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls an-
genommen und beschlossen.
Sachverhalt
Die Gebührenkalkulation 2017, die als Anlage der Vorlage beigefügt ist, zeigt, dass die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr insgesamt stabil gehalten werden können.
Es ergeben sich für 2017 folgende Gebührensätze:
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nicht Verbandsmitglieder |
Verbandsmitglieder |
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2016 |
2017 |
2016 |
2017 |
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Schmutzwassergebühr |
3,03 € |
3,03 € |
1,86 € |
1,88 € |
Niederschlagswassergebühr |
0,65 € |
0,66 € |
0,56 € |
0,58 € |
Die Personalkosten setzen sich aus dem Ansatz des Haushaltplans und der Kosten- und Leistungsrechnung beim Bauhof zusammen. Die Betriebskosten sind leicht gestiegen (+ 2,5 %). Die Abschreibungen erhöhen sich minimal aufgrund der Investitionen in 2015 und der Berechnung nach Wiederbeschaffungszeitwerten (+ 0,6 %). Die Kapitalkosten steigen deutlich aufgrund der Investitionen in 2015 (+ 10,3 %), da die Anschaffungskosten zu Beginn in voller Höhe verzinst werden. Wobei die Kapitalverzinsung auf mindestens 6,3 % gesenkt werden muss, da die durchschnittliche Verzinsung aufgrund der aktuellen Zinslage gesunken ist. Der Lippeverbandsbeitrag ist gestiegen um 2.822,00 €.
Nach § 6 KAG sind Benutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren und mögli-che Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. In der Gebührenkalkulation 2017 wird der Fehlbetrag aus 2015 i. H. v. 76.150,23 € aufgelöst. Dieser resultiert aus einem deutlich geringeren Wasserverbrauch im Jahr 2014, der Grundlage für die Veranlagung in 2015 war.
Trotz der Kostensteigerung und des Fehlbetrages kann die Gebühr stabil gehalten werden, da der Wasserverbrauch im Jahr 2015 gestiegen ist und die versiegelten Flächen mehr werden. Der bei den Gebührenberatungen in den Vorjahren als Maßstab genommene Durchschnittshaushalt wird durch die vorgeschlagenen erhöhten Abwassergebühren mit 2,00 Euro jährlich zusätzlich belastet.
Die Gebührenerhöhung für die Lippeverbandsmitglieder resultiert aus den gestiegenen Kapitalkosten, die einen deutlich größeren Anteil der Gesamtkosten für die Verbandsmitglieder darstellt, als für die Nichtmitglieder.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.