2. Änderung des Bebauungsplanes "Äckern" in der Ortslage Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Äckern“ mit der Zielrichtung, den ausgewiesenen Spielplatz hinter dem Grundstück Auf den Äckern 51 aufzugeben.
Sachverhalt
Im Bebauungsplan „Äckern“ ist seit der Erstaufstellung in 1977 eine ca. 200 m² große Fläche für einen Kinderspielplatz ausgewiesen. Diese Nutzung ist seit Jahren aufgegeben, zum Teil handelt es sich um öffentliche Grünflächen, zum Teil um eine bereits provisorisch befestigte Parkplatzfläche.
In diesem Bereich gibt es seit geraumer Zeit nachbarschaftliche Streitigkeiten über die zulässige oder unzulässige Nutzung dieses Platzes, z. B. für das dauerhafte abstellen von Wohnmobilen oder Pkw.
Die Verwaltung schlägt jetzt vor, den Bebauungsplan in dem Sinne zu ändern, dass die Festsetzung „Kinderspielplatz“ gestrichen wird. Die Fläche könnte anschließend verkauft werden zur privaten Nutzung, wobei die direkten Anlieger hier bevorrechtigt für einen Ankauf infrage kommen. Nähere Einzelheiten zur künftigen Nutzung wären dann in einem Kaufvertrag zu regeln.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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X |
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Ertrag / Einzahlung |
4.000 Verkaufserlös |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
1.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: