Betreff
Mitgliedschaft der wfc Kreis Coesfeld GmbH im Trägerverein „münsterLAND.digital e.V.“
Vorlage
108/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Mitgliedschaft der „Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH“ (wfc) am gemeinnützigen Trägerverein des Kompetenzzentrums „münsterLAND.digital“, dem münsterLAND.digital e.V., wird zugestimmt.

 

2.         Die Vertreter der Gemeinde Nordkirchen in der Gesellschafterversammlung der wfc werden angewiesen, entsprechenden Beschlussvorschlägen in der Gesellschafterversammlung der wfc zuzustimmen.

 


Sachverhalt

 

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den Aufbau von Kompetenzzentren für die digitale Wirtschaft, den sogenannten „Hubs“. In NRW werden durch das NRW-Wirtschaftsministerium sechs NRW-Hubs unter Einbezug von lokalen Akteuren mit räumlichem, serviceorientiertem und beteiligungsbezogenem Engagement gefördert. Die NRW-Hubs sind eine zentrale Maßnahme zur Förderung der Digitalen Wirtschaft der Landesregierung. Die regionalen Plattformen sollen informieren und Anlaufpunkt für nationale und internationale Gründer sein. Sie sollen zur Drehscheibe für Kooperationen von Startups, Mittelstand und Industrie für digitale Geschäftsmodelle und -prozesse werden.

 

Das Münsterland hat sich unter Federführung der Technologieförderung Münster gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen der Münsterlandkreise und der Stadt Münster, der IHK Nord Westfalen, der Handwerkskammer Münster,  der Universität Münster, der Fachhochschule Münster, den Sparkassen des Münsterlandes sowie wichtigen Industrieunternehmen und Unternehmen des innovativen Mittelstandes im Juli 2016 mit dem Konzept „münsterLAND.digital“ erfolgreich auf einen Förderaufruf des Landes Nordrhein-Westfalen beworben und zum Stichtag 31.08.2016 den endgültigen Förderantrag beim Projektträger PTJ eingereicht. Von einem Zuwendungsbescheid des Landes NRW ist auszugehen, so dass „münsterLAND.digital“ zum 01.10.2016 seine Arbeit aufnehmen wird. „münsterLAND.digital“ wird vom Land NRW mit max. 300.000 € p.a. zu 50 % zunächst für drei Jahre gefördert. Der Antragssteller muss Eigenmittel in gleicher Höhe aufbringen und eine Trägereinrichtung für den Hub nachweisen.

 

Als Trägerinstitut wurde am 17.08.2016 der gemeinnützige Verein münsterLAND.digital e.V. mit Sitz in Münster gegründet. Ziel ist es, Kooperationen zwischen Start-ups, Wirtschaft und Wissenschaft anzubahnen und ein zentrales Serviceprogramm z. B. für rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerliche Fragestellungen im Hinblick auf die Realisierung einer Zusammenarbeit von Startups, Mittelstand und Industrie aufzubauen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es im Münsterland kein vergleichbares Angebot, weder von institutionellen noch von privaten Partnern. “münsterLAND.digital“ wird als Marke für das gesamte Münsterland entwickelt, Leistungen sind für alle Unternehmen im Münsterland zugänglich, auch die Kooperationsanbahnungen erfolgen von Beginn an münsterlandweit. Die Satzung des Vereins ist als Anlage beigefügt.

 

Die wfc gewährleistet eine enge Zusammenarbeit mit „münsterLAND.digital“ und stellt sicher, dass Unternehmen aus dem Kreis Coesfeld über die Angebote des Kompetenzzentrums informiert werden und an den Angeboten partizipieren. „münsterLAND.digital“ ergänzt die wfc-Serviceangebote wirkungsvoll. Die wfc unterstützt wie auch die anderen Kreiswirtschaftsförderungen im Münsterland den Aufbau und die Umsetzung von „münsterLAND.digital“ für die kommenden drei Jahre mit 3 x 10.000 € = 30.000 €. Darin enthalten ist der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.000 € p.a. gem. Beitragsordnung. Bei Fortführung des Vereins fällt ab 2020 lediglich der Mitgliedsbeitrag gem. der dann gültigen Beitragsordnung an.

 

Eine Mitgliedschaft der wfc im Trägerverein münsterLAND.digital e.V. bedarf gem. Gesellschaftsvertrag der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung der wfc.

 

Gem. § 108 Abs. 6 GO NRW dürfen Vertreter der Gemeinde in einer Gesellschaft (hier wfc), an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar und mittelbar mit mehr als 25 % vom Hundert beteiligt sind, der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft oder einer anderen Vereinigung in einer Rechtsform des privaten Rechts nur zustimmen, wenn die vorherige Entscheidung des Kreistages bzw. des Rates vorliegt. Eine vorherige Entscheidung des Kreistages sowie der an der wfc beteiligten Kommunen ist daher notwendig.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Der Mitgliedsbeitrag findet in den Wirtschaftsplänen der wfc Berücksichtigung. Eine unmittelbare Auswirkung auf Ressourcen der Gemeinde Nordkirchen liegt damit nicht vor.