Betreff
Vertretung der Gemeinde Nordkirchen in den Beiräten der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der MNG Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG
Vorlage
101/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat bestätigt die Regelung des Gesellschaftsvertrages der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG insoweit, dass die Gemeinde Nordkirchen im Beirat dieser Gesellschaft ebenso wie bei der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG durch Herrn Christian Lübbert vertreten wird. Sein Stellvertreter ist Herr Joachim Seidel.

 


Sachverhalt

 

In den Beiräten der o. g. Gesellschaften ist jede der beteiligten Kommunen durch ihre Bürgermeisterin / ihren Bürgermeister sowie ein weiteres Ratsmitglied vertreten.

 

Am 24.06.2014 hat der Gemeinderat Herrn Christian Lübbert und als seinen Stellvertreter Herrn Joachim Seidel als Vertreter der Gemeinde Nordkirchen für den Beirat der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG (MNG alt) bestimmt. Die „MNG alt“ wurde in die Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (MNBG) umfirmiert, so dass die Bestellung der Beiratsmitglieder der „MNG alt“ für die MNBG fortwirkt.

 

Das kommunale Ratsmitglied ist gemäß der vertraglichen Regelungen (Ziff. 9.1.1. Gesellschaftsvertrag der Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG) in beiden Beiräten personenidentisch.

 

Diese vertragliche Regelung ist allerdings noch formal durch den Gemeinderat zu bestätigen.

 

Die Beiratssitzungen sind für den 21.09.2016 terminiert. Da der Gemeinderat erst am 22.09.2016 tagt, soll in diesem Fall nach § 60 GO NRW die Entscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss am 20.09.2016 getroffen werden. Diese Entscheidung könnte dann am 22.09.2016 durch den Gemeinderat genehmigt werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: