Betreff
Bau eines Gehweges an der Oberstraße, Ortsteil Südkirchen
Vorlage
095/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beschließt den Neubau eines Gehweges auf der Nordseite der Oberstraße in Südkirchen mit/ohne Anlage einer Querungshilfe.

 


Sachverhalt

 

Der Haushaltsplan 2016 enthält einen Ansatz von 50.000 € für den erstmaligen Bau eines Gehweges auf der Nordseite der Oberstraße zwischen dem Rad- und Gehweg entlang der L 810 - Münsterstraße - und dem Gehweg, der in Höhe des Dorfparks beginnt.

 

In der Diskussion der vergangenen Jahre wurde darüber hinaus der Wunsch geäußert, in die Oberstraße eine Querungshilfe einzubauen, um etwa in Höhe des Baugebietes „Münsterstraße“ mit Übergang auf die Seite des K +K Marktes eine Querung zu erleichtern.

 

Nach der inzwischen vorliegenden Planung für diese Maßnahme fallen voraussichtlich folgende Baukosten an:

 

  • Gehweg, wie oben beschrieben

 

60.000 €

  • Querungshilfe in der Oberstraße

 

25.000 €

 

Im Ausschuss wird die Ausbauplanung im Einzelnen vorgestellt. Danach sollte entschieden werden, ob beide beschriebenen Teilmaßnahmen oder nur der Gehweg erstellt werden soll.

 

Der Bau des Gehweges ist eine beitragspflichtige Maßnahme und wird anschließend nach den Grundsätzen des Baugesetzbuches abgerechnet werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

60.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: