Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt den Neubau eines Gehweges auf der Nordseite der Oberstraße in Südkirchen mit/ohne Anlage einer Querungshilfe.
Sachverhalt
Der Haushaltsplan 2016 enthält einen Ansatz von 50.000 € für den erstmaligen Bau eines Gehweges auf der Nordseite der Oberstraße zwischen dem Rad- und Gehweg entlang der L 810 - Münsterstraße - und dem Gehweg, der in Höhe des Dorfparks beginnt.
In der Diskussion der vergangenen Jahre wurde darüber hinaus der Wunsch geäußert, in die Oberstraße eine Querungshilfe einzubauen, um etwa in Höhe des Baugebietes „Münsterstraße“ mit Übergang auf die Seite des K +K Marktes eine Querung zu erleichtern.
Nach der inzwischen vorliegenden Planung für diese Maßnahme fallen voraussichtlich folgende Baukosten an:
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60.000 € |
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25.000 € |
Im Ausschuss wird die Ausbauplanung im Einzelnen vorgestellt. Danach sollte entschieden werden, ob beide beschriebenen Teilmaßnahmen oder nur der Gehweg erstellt werden soll.
Der Bau des Gehweges ist eine beitragspflichtige Maßnahme und wird anschließend nach den Grundsätzen des Baugesetzbuches abgerechnet werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
60.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: