2. Änderung des Bebauungsplanes "Bergstraße II" unter Einbeziehung des ehemaligen Postgrundstückes an der Lüdinghauser Straße, Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bergstraße II“ im Ortsteil Nordkirchen einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.
Sachverhalt
Im Rahmen des Verfahrens nach § 13 a des Baugesetzbuches „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ ist das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bergstraße II“ durchgeführt worden. Ziel der Änderung ist es, auf dem Grundstück Lüdinghauser Straße 39 eine sinnvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. In den Geltungsbereich der Ausweisungen wird das östlich angrenzende ehemalige Postgrundstück, zurzeit als Lagerfläche genutzt von, „Fläche für Gemeinbedarf – Post“ zu „Wohnbaufläche“ inhaltlich umgewidmet. Auch hier soll ein kleines Wohngebäude entstehen.
In den Planbereich einbezogen ist ebenfalls eine Teilfläche der Rosenstraße, um hier die seit Jahrzehnten tatsächlich ausgeführte Nutzung als Verkehrsfläche auch rechtlich im Bebauungsplan so darzustellen.
In der Zeit vom 12.08.2016 bis einschließlich 12.09.2016 hat die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden hiervon mit Schreiben vom 10.08.2016 unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.
Weder aus der Bürgerschaft noch von den Trägern öffentlicher Belange sind bisher Stellungnahmen eingegangen, die Bedenken oder Anregungen enthalten. Sollte das bis zur Sitzung des Bauausschusses noch der Fall sein, wird die Verwaltung hierüber berichten und Vorschläge zu den jeweiligen Bedenken machen.
Der beiliegende Übersichtsplan zeigt den Änderungsbereich der Bebauungsplanänderung.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
2.000 |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: