3. Änderung des Bebauungsplanes "Dörfer Kamp" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dörfer Kamp“ im Ortsteil Nordkirchen einschließlich der zugehörigen Begründung nach § 10 BauGB zur Satzung.
Sachverhalt
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dörfer Kamp“ sollen die überbaubaren Grundstücksflächen für die Grundstücke Lüdinghauser Straße 56 (Versicherungsagentur/Fahrradwerkstatt) und Lüdinghauser Straße 58 (Autodienst) erweitert werden. Es soll eine heranrückende Bebauung an der Lüdinghauser Straße ermöglicht und somit der Ortsteingang neu akzentuiert werden. Die Baugrenzen werden entsprechend dem tatsächlichen baulichen Bestand und der beabsichtigten Erweiterung der Gebäude neu gefasst und die inhaltlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aktualisiert.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens hat in der Zeit vom 12.08.2016 bis einschließlich 12.09.2016 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.08.2016 hiervon unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.
Aus der Bürgerschaft wurden bisher keine Bedenken oder Anregungen zu diesem Änderungsentwurf geäußert.
Aus der Reihe der Träger öffentlicher Belange hat bisher nur die Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen, Münster, ihre Zustimmung schriftlich mitgeteilt.
Sollten bis zur Sitzung des Bauausschusses weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese in der Sitzung vorgestellt und inhaltlich besprochen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: