Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bleckkamp“ im Ortsteil Capelle zum Zweck der Erweiterung der überbaubaren Flächen auf dem Grundstück Weizenkamp 12.
Sachverhalt
Ein Erwerber des Grundstückes Weizenkamp 12 im Baugebiet Bleckkamp in Capelle beantragt die Erweiterung der überbaubaren Flächen auf diesem Grundstück. Er möchte ein altengerechtes und lediglich im Erdgeschoss zu bewohnendes Gebäude errichten und benötigt daher eine größere überbaubare Fläche als sie im bisherigen Bebauungsplan dargestellt ist. Die Baugrenze soll nach seinen Vorstellungen bis auf 3 m an die südöstliche Grundstücksgrenze herangeführt werden.
Der beigefügte Auszug aus dem Bebauungsplan - Stand 1. Änderung - zeigt den derzeitigen Planinhalt und die beabsichtigte Änderung.
Die Verwaltung hat gegen diese Änderungsabsicht keine Bedenken. Belange der Nachbarschaft werden aus Sicht der Verwaltung nicht negativ berührt. Die Verwaltung empfiehlt daher die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan.