Betreff
Mitgliedschaft bei der EUREGIO
Vorlage
090/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.        Der Rat der Gemeinde Nordkirchen stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum 01.01.2017.

2.        Der Rat der Gemeinde Nordkirchen benennt den folgenden Vertreter sowie dessen Stellvertreter für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

Vertreter:
Stellvertreter:

 


Sachverhalt

 

Die EUREGIO ist ein niederländisch-deutscher Zweckverband auf der Grundlage des Vertrages von Anholt. Ihr gehören mehr als 100 niederländische und deutsche Kommunen an aus den Teilgebieten Vechtetal, Regio Twente, Regio Achterhoek, Grafschaft Bentheim, Emsland, Osnabrücker Land, Münsterland, sowie die Städte Osnabrück und Münster und die Waterschappen Vechtstromen und Rijn en Ijssel. Waterschappen sind in den Niederlanden regionale, öffentliche Verwaltungen für die Wasserwirtschaft, die ein eigenes Steueraufkommen und einen eigenen Rat haben. Ein wesentlicher Teil der Aufgaben von Waterschappen liegt an deutscher Seite bei den (Land-)Kreisen.

 

Der Sitz der EUREGIO-Geschäftsstelle ist in Gronau, unmittelbar an der Grenze, die Tagungsräume liegen wenige Meter von der Geschäftsstelle entfernt auf niederländischer Seite in Enschede/Glanerbrug. Die EUREGIO ist die älteste grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Europa.

 

Gemäß ihrer Satzung übernimmt die EUREGIO für ihre Mitglieder auf vielen Gebieten die folgenden Aufgaben:

 

·                Förderung, Unterstützung und Koordinierung der regionalen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (bspw. Förderung von Schulpartnerschaften, Unterstützung bei der Abstimmung von Hochwasserschutz und Notfallversorgung, Koordinierung gemeinsame Entwicklungsvorhaben Verkehrskorridor Amsterdam - Berlin).

·                Entwicklung und Durchführung von grenzüberschreitenden Programmen und Projekten einschließlich Gewinnung und Verwaltung von dafür notwendigen Fördermitteln (bspw. Projekt „Grenzenlose Touristische Innovation“).

·                Beratung von Mitgliedern, Bürgern, Unternehmen, Verbände, Behörden und andere Institutionen in grenzübergreifenden Fragen (bspw. Arbeiten im Nachbarland).

·                Wahrnehmung der Gesamtinteressen der Mitglieder gegenüber internationalen, nationalen und anderen Institutionen (bspw. Stärkung der politischen Bedeutung des EUREGIO-Gebietes, Gewinnung europäischer Fördermittel für Innovationen im EUREGIO-Gebiet).

·                Übernahme der Verwaltung für das EU-Förderprogramm INTERREG im EUREGIO-Gebiet (INTERREG-Programmmanagement).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Organisation der EUREGIO ergibt sich aus ihrer Satzung, die der Verwaltungsvorlage als Anlage im Sitzungsdienstprogramm beigefügt ist. Eine Übersicht gibt das folgende Schaubild:

 

Neues Bild

 

Die Mitgliedskommunen entsenden Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen zu der Verbandsversammlung. Dies können auf niederländischer Seite Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte und der Colleges von Burgemeester & Wethouders sein, bei den Waterschappen deren Vertreter des Algemeen und des Dagelijks Bestuur, auf deutscher Seite Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte, der Kreistage sowie Dienstkräfte der Mitgliedskommunen. Die zu entsendende Anzahl Vertreter/innen ergibt sich aus den geleisteten Beitragszahlungen, welche sich wiederum aus der Anzahl der Einwohner ableiten. 

 

Die EUREGIO-Verbandsversammlung ist formal das höchste Organ und tagt einmal im Jahr, gewöhnlich im Januar. Der EUREGIO-Rat ist das höchste politische Gremium des grenzüberschreitenden Zweckverbandes. Mitglied des EUREGIO-Rates, der gewöhnlich dreimal jährlich tagt, kann nur die- bzw. derjenige werden, die/der auch Mitglied der EUREGIO-Verbandsversammlung ist. Die Aufgaben der einzelnen Organe ergeben sich aus der Satzung. Die EUREGIO hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche die Sitzungen der Organe und Gremien regelt. Die Geschäftsordnung ist ebenfalls der Verwaltungsvorlage als Anlage im Sitzungsdienstprogramm beigefügt.

 

Die EUREGIO unterliegt als Zweckverband mit Sitz in Gronau dem nordrhein-westfälischen kommunalen Haushaltsrecht sowie der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,29 € pro Einwohner und Jahr und wurde von der Verbandsversammlung am 08.01.2016 festgelegt. (siehe Haushalt 2016, der ebenfalls der Verwaltungsvorlage als Anlage im Sitzungsdienstprogramm beigefügt ist). Sind in einem Gebiet Kreis sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Mitglied, dann teilen sich diese den Mitgliedsbeitrag. Im Kreis Coesfeld besteht zwischen der Kreisverwaltung und den Mitgliedskommunen die Absprache, dass der Kreis den gesamten Mitgliedsbeitrag für die EUREGIO entrichtet. 

 

Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt die Verbandsversammlung auf Vorschlag des EUREGIO-Rates.

 

Die Geschäftsführerin der EUREGIO hat in der Sitzung des Ausschusses am 08.03.2016 die Organisation und ihre Aufgaben vorgestellt. Es wurde die Möglichkeit gesehen, dass auch die Gemeinde Nordkirchen im Rahmen einer Mitgliedschaft Vorteile haben kann. Der Ausschuss hat daher empfohlen, einen Beschlussvorschlag zum Beitritt der Gemeinde Nordkirchen zum Zweckverband EUREGIO vorzubereiten.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Der Mitgliedsbeitrag wird vom Kreis Coesfeld an die EUREGIO entrichtet.