Betreff
Planungsangelegenheiten 2. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenstraße-Süd" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
003/2011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ sowie die Begründung und den Umweltbericht hierzu im Ortsteil Nordkirchen zur Satzung nach § 10 BauGB.

 


Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt hat am 25.11.2010 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes, mit dem der Anbau einiger Räume an das Altenhilfezentrum Nordkirchen zur Nutzung für die Oberstufe der Johann-Conrad-Schlaun-Schule vorbereitet werden soll, beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der zugehörigen Unterlagen hat in der Zeit vom 14.01.2011 bis 14.02.2011 stattgefunden.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung mit Schreiben vom 03.01.2011 unterrichtet.

 

Weder aus der Bürgerschaft noch von den Trägern öffentlicher Belange sind im frühzeitigen Beteiligungsverfahren und auch im Verfahren der öffentlichen Auslegung Bedenken oder Anregungen geäußert worden.

 

Die Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld weist in ihrem Schreiben vom 15.12.2010 lediglich darauf hin, dass wegen der Entfernung des Gebäudeteiles zu einer öffentlichen Verkehrsfläche ausreichende Zufahrten zum Gebäude anzulegen sind.

 

Dieser Hinweis wird bei der Planung und Anlage der Außenanlagen berücksichtigt werden.

 

Die Telekom Netzproduktion GmbH weist in ihrer Mail vom 24.11.2010 auf ein auf dem künftigen Baugrundstück verlaufendes privates Kabel hin. Dieser Hinweis wird bei der Bauausführung beachtet.