Betreff
Planungsangelegenheiten
3. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenstraße-Süd", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
051/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Kein Beschlussvorschlag.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 05.12.2013 im Rahmen der Überlegungen zur Neubebauung des Areales „Haus Westermann“ die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst einen ca. 3.000 m² großen Bereich an der Ecke Schloßstraße/Mühlenstraße (vorherige Grundstücke „Haus Westermann“ und „Haus Wismann“). Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan erkennbar.

 

Nach der inzwischen vorliegenden Konkretisierung des Bebauungsvorschlages des Architekten und Investors Thomas Buhl, Schwerte, sind einige Anpassungen des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit der Neubaumaßnahme planungsrechtlich zu sichern.

 

Die Inhalte der Bebauungsplanänderung beziehen sich auf

·                die teilweise Nutzung des Erdgeschosses der Gebäude auch für Wohnzwecke,

·                die Rücknahme der Bebauung gegenüber dem Altbestand,

·                die Festsetzung von Baugrenzen und Baulinien,

·                die Nutzung für ein maximal dreigeschossiges Gebäude bei einer maximalen Firsthöhe von 15,0 m über Erdgeschossfußbodenhöhe und

·                die Erhöhung der Geschossflächenzahl von 1,8 auf 3,0.

 

Die Änderungsinhalte werden in der Sitzung konkret vorgestellt werden.

 

Ein Verfahrensbeschluss wird in der nächsten Sitzung erwartet.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

Planungskosten

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: