Betreff
Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz
Baukomplex, bestehend aus Mensa und kombinierter Sport- und Schwimmhalle im Ostgarten von Schloss Nordkirchen
Vorlage
044/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Eintragung des im östlichen Schlosspark liegenden Baukomplexes, bestehend aus Mensa und kombinierter Sport- und Schwimmhalle in die Denkmalliste der Gemeinde Nordkirchen nach § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW.

 

Dazu gehören der gestaltete Vorplatz des Mensagebäudes an der Schwanenallee und der Vorplatz der Sport- und Schwimmhalle.

 


Sachverhalt

 

Der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, hat im April 2015 ein Gutachten zum Denkmalwert der genannten Gebäude gemäß § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes erarbeitet. Darin sind die Mensa und die kombinierte Sport- und Schwimmhalle im Ostgarten von Schloss Nordkirchen sowie der gestaltete Vorplatz an der Schwanenallee und der Vorplatz der Sport- und Schwimmhalle als Denkmal im Sinne des § 2 des Denkmalschutzgesetzes eingestuft worden. Da in diesem Unterschutzstellungsverfahren neben der im Gemeindeeigentum befindlichen kombinierten Sport- und Schwimmhalle die im Landeseigentum befindliche Mensa als ein Teil des Baukomplexes betroffen ist, übernimmt in einem solchen Fall die Bezirksregierung Münster die Federführung und entscheidet über den Denkmalwert des gesamten Baukomplexes.

 

Gemäß dem Gutachten des LWL wird der Denkmalwert des Baukomplexes und der Vorplätze damit begründet, dass diese Gebäudegesamtheit bedeutend ist für die Geschichte des Menschen, der Städte und Siedlungen, hier der Menschen in Nordkirchen und der Gemeinde Nordkirchen. Diese Erweiterungsbauten des zur damaligen Landesfinanzschule ausgebauten Schlosses legten in ihren Dimensionen und in ihrem Anspruch Zeugnis von dem enormen Wachstum dieser für die Entwicklung von Gemeinde und Umland wirtschaftlich bedeutenden Institution ab. Mit den großzügigen Erweiterungsbauten wurde die Zeit der Provisorien beendet und der Grundstein für eine langfristige Perspektive des Schulstandortes gelegt.

 

Ferner sorgten die Erweiterungsbauten zugleich für eine engere Verknüpfung der Gemeinde und der in einiger Entfernung liegenden Schule in der historischen Schlossanlage. Die Planungen sahen neben der schulischen Nutzung stets eine parallele Nutzung der Neubauten als Veranstaltungsräume bzw. Sportstätten durch die Einwohner von Nordkirchen vor. Entsprechend wurde die Mensa mit besonderen Einrichtungen für die multifunktionale Nutzung wie einer Bühne versehen.

 

Der Gebäudekomplex sei außerdem bedeutend für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse, da der Aufbau einer Landesfinanzschule die Bestrebungen zeigte, für den Neuaufbau der Finanzbehörden im 1946 gegründeten Land Nordrhein-Westfalen Arbeitskräfte mit einheitlicher Qualifikation zentral auszubilden. Dass sich in den Erweiterungsbauten spiegelnde rasche Wachstum der Schule stehe für den Erfolg des Ausbildungsmodelles, das 1976 durch die Erhebung der Schule in den Rang einer Fachhochschule weitere Aufwertung erfuhr. Darüber hinaus dokumentiere die Umwandlung eines nicht mehr genutzten Adelssitzes mit hauptsächlich landwirtschaftlichen und repräsentativen Funktionen in einen Schulstandort den gesellschaftlichen Wandel.

 

An der Erhaltung und Nutzung von Mensa und kombinierter Sport- und Schwimmhalle bestehe außerdem ein öffentliches Interesse aus wissenschaftlichen Gründen, hier architekturgeschichtliche Gründe. Die Gebäude präsentieren sich in zeittypischen Großformen und in einer Architektursprache auf der Höhe der Zeit, die durch den guten Überlieferungszustand bis in die Ausstattung und Möblierung nachvollziehbar sei.

 

Eine Sonderstellung nehme der Baukomplex in Nordkirchen ein durch die bauliche Erweiterung einer historischen Schlossanlage in deren Schlosspark hinein.

 

Für die Erhaltung der Mensa und der kombinierten Sport- und Schwimmhalle liegen zudem baukünstlerische Gründe vor. Die Bauten seien nicht nur mit großem Anspruch und Aufwand gestaltet (hochwertige Materialien, großzügige natürlich belichtete Raumsituationen etc.), sondern insbesondere weise die Mensa hochkarätige Kunst am Bau auf. Diese Kunst, Luthers Hohlspiegelwand in der Eingangshalle und Reusch Edelstahlzylinder auf dem Vorplatz sei auf das Engste mit dem architektonischen Entwurf verbunden und auf den Ort bezogen.

 

Weiter liegen für den Erhalt der Mensa und der kombinierten Sport- und Schwimmhalle auch städtebauliche Gründe vor. Die Erweiterungsbauten bildeten ein neues Element im Nordkirchener Schlosspark, dass die Ambivalenz zeitgenössischen Bauens in historischer Umgebung dokumentiere: Prominent in die historische Ost-, West-Achse gestellt, hält die Erweiterung zugleich durch die Aufteilung in zwei Gebäudevolumina die historische Nord-, Süd-Achse im Ostgarten frei und betont sie sogar noch.

 

Die beabsichtigte Unterschutzstellung wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 27.08.2015 bekanntgegeben und in der Ausschusssitzung am 03.12.2015 sowie in der Ratssitzung am 10.12.2015 behandelt.

 

Die Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Gemeinde Nordkirchen vertretenen Parteien haben eine Kopie des Gutachtes des LWL am 31.08.2015 erhalten.

 

Die Verwaltung hat im gesamten Unterschutzstellungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Schließung des Sport- und Hallenbadgebäudes aufgrund nachgewiesener Unwirtschaftlichkeit bereits vor Beginn des Unterschutzstellungverfahrens gemeindeintern beschlossen worden ist und sie keine Möglichkeit sieht, diese Nutzungen wieder aufzunehmen.

 

Zugleich hat die Verwaltung mehrfach darum gebeten, dass im Rahmen einer Machbarkeitsstudie unter Beteiligung aller an der künftigen Nutzung interessierten Behörden untersucht werden sollte, welche künftigen denkmalverträglichen Nutzungen realisiert werden können.

 

Davon unabhängig ist jedoch zunächst die Eintragung in die Denkmalliste wegen des erwiesenen Denkmalwertes zu sehen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: