3. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenstraße-Süd", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden durchzuführen.
Sachverhalt
Am 05.12.2013 hat der Rat der Gemeinde die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße-Süd“ für die Grundstücke Schloßstraße 5 und Schloßstraße 7 beschlossen. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan.
Anlass war die Erwartung, dass bei einer Neubebauung
dieser Grundstücke an
zentraler Stelle in Nordkirchen einige Festsetzungen des alten Bebauungsplanes
nicht den Absichten des damals noch nicht feststehenden Investors entsprechen
würden. Die Gemeinde wollte mit dem frühzeitigen Änderungsbeschluss bereits
dokumentieren, dass Sie an dieser Stelle auch bereit ist, geltendes
Planungsrecht zu ändern.
In der Sitzung des Ausschusses am 14.01.2016 hat der Ausschuss jetzt endgültig die vom Planer und Investor Thomas Buhl, Schwerte, vorgelegte Variante A für die Neubebauung der Grundstücke zur Realisierung beschlossen. Die Gebäudeplanung ist von Herrn Buhl weiter verfestigt worden und wird in der Sitzung kurz vorgestellt werden. Daraus leiten sich einige Änderungen des Bebauungsplanes ab, die Inhalt des Änderungsverfahrens werden sollen. Diese werden ebenfalls in der Sitzung vorgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
|
|
Keine |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
X |
|
Aufwand / Auszahlung |
6.000 |
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
|
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen: