Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die anliegende Richtlinie für die Nutzung von Liegenschaften und Räumen der Gemeinde Nordkirchen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Nordkirchen hat als Trägerin und Organisatorin der Kommunalwahl 2020 in besonderer Weise Neutralität gegenüber den Parteien und Gruppierungen und auch einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen zu wahren.
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wird empfohlen, die beiliegende Richtlinie zu beschließen.
Diese Richtlinie soll in Ergänzung bestehender Nutzungsordnungen für einzelne Gebäude für alle Liegenschaften der Gemeinde Nordkirchen gelten.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: