Betreff
Nutzung von Liegenschaften und Räumen der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
039/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die anliegende Richtlinie für die Nutzung von Liegenschaften und Räumen der Gemeinde Nordkirchen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Nordkirchen hat als Trägerin und Organisatorin der Kommunalwahl 2020 in besonderer Weise Neutralität gegenüber den Parteien und Gruppierungen und auch einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen zu wahren.

 

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wird empfohlen, die beiliegende Richtlinie zu beschließen.

 

Diese Richtlinie soll in Ergänzung bestehender Nutzungsordnungen für einzelne Gebäude für alle Liegenschaften der Gemeinde Nordkirchen gelten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: