Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“.
Sachverhalt:
Nach jahrelangem Bemühen hat eine Textileinzelhandelskette die Zusage gegeben, bei einem entsprechenden Standort im Mühlenpark Nordkirchen eine Filiale in Nordkirchen zu betreiben.
Infrage kommt hierfür eine Fläche auf der Westseite des Drogeriemarktes, die jedoch bisher nicht als bebaubare Fläche definiert ist. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ erforderlich. Inhaltlich ist vorgesehen, hier eine zweigeschossige Bebauung zu ermöglichen, die neben der Ladennutzung im Erdgeschoß eine Wohnnutzung im Obergeschoß des Gebäudes zulässt. Der Änderungsbereich für diesen Bebauungsplan ist im beiliegenden Lageplan umrandet dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000,00 |
€ |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
09 01 01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: