Betreff
23. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ im Ortsteil Capelle
Vorlage
004/2020
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich östlich des Ortsteiles Capelle mit der dazugehörigen Begründung sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Wohr“ im Ortsteil Capelle einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

 

Bei der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die bisher im Plan dargestellte „landwirtschaftliche Fläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden. Kleinere Teilbereiche sollen sowohl als öffentliche Grünfläche mit Zweckbindung „Spielfläche“ und als „Regenrückhaltebecken“ festgelegt werden.

 

Der Bebauungsplan „Wohr“ wird parallel mit dem Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Der Bebauungsplan hat das Ziel, weitere Wohnbauflächen im Ortsteil Capelle auszuweisen, um den anhaltenden und nach wie vor starken Bedarf an Wohnflächen nachzukommen. Es sollen vorwiegend Einzel- und Doppelhäuser, aber auch Mehrfamilienhäuser entstehen.

 

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der o.g. Planung hat in der Zeit vom 23.08.2019 bis einschließlich 27.09.2019 stattgefunden. Die Abwägungen der eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung am 29.10.2019 beschlossen.

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2019 die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur o.g. Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hat in der Zeit vom 14.11.2019 bis einschließlich 23.12.2019. stattgefunden. Seitens der Bürgerschaft wurden keine  Anregungen bzw. Bedenken vorgetragen. Die entsprechenden Abwägungstabellen zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden nachgereicht.

 

Somit liegen nun abschließend die Voraussetzungen vor, die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ zu beschließen.

 

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach positivem Beschluss der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt. Parallel hierzu soll die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten (Kanal, Straße und Verlegung der Gasleitung) vorbereitet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

30.000

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: