Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2020 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2020 wird an die Fachausschüsse verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt und am 06.01.2020 von mir gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestätigt.
Nach der förmlichen Einbringung in den Gemeinderat soll der Haushalt in den folgenden Ausschusssitzungen beraten werden:
Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur |
27.02.2020 |
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung |
03.03.2020 |
Ausschuss für Bauen und Planung |
05.03.2020 |
Haupt- und Finanzausschuss |
10.03.2020 |
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 12.03.2020 vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Auswirkungen ergeben sich aus den Ergebnissen des Haushaltsplanes.