Betreff
Radverkehrssituation in Nordkirchen
Vorlage
162/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Je nach Beratung.


Sachverhalt:

 

In der Ausschusssitzung am 12.12.2019 hat die Verwaltung für die Mühlenstraße, Schloßstraße, Bergstraße und die Lüdinghauser Straße die Möglichkeiten zur Anlage von Radverkehrsstreifen erläutert. Bei Einhaltung der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA 2010“ sind die Schutzstreifen in einer Breite von mindestens 1,25 m anzulegen und die Breite des zwischen den Schutzstreifen verbleibenden Teiles der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m, bei hohen Verkehrsstärken 5,00 m betragen. Bei diesen Breiten ist ein gefahrloses Begegnen von Pkw bei verminderter Geschwindigkeit möglich. Beidseitige Schutzstreifen erfordern somit Fahrbahnbreiten von mindestens 7,00 m, wobei dann auf der Fahrbahn nicht geparkt werden kann.

 

Im Ergebnis bedeutet dies:

 

-       Auf der Lüdinghauser Straße sind beidseitige Radfahrstreifen möglich bei einseitiger Aufgabe des Parkens und einigen baulichen Änderungen im Verlauf der Straße. Das gilt nicht für den Abschnitt vor der Volksbank/Ludwig-Becker-Platz, weil dort die Fahrbahn zu schmal ist. Im weiteren Verlauf würden dann je nach Lage des Radfahrstreifens einseitig jeweils ca. 50 Parkplätze fehlen.

-       Schloßstraße und Bergstraße können allenfalls mit einem einseitigen Radfahrstreifen ausgestattet werden bei gleichzeitiger Aufhebung der Parkerlaubnis auf der Fahrbahn. Die außerhalb der Fahrbahn liegenden Parkplätze beidseits der Schloßstraße können erhalten bleiben bei Anlage eines Radfahrstreifens.

-       Auf der Mühlenstraße sind beidseitige Radfahrstreifen dann möglich, wenn das Parken am Fahrbahnrand unterbunden wird. Hierbei fallen bis zu 45 Parkmöglichkeiten weg.

Für die Anlage von Radfahrstreifen ist eine Genehmigung des Straßenverkehrsamtes erforderlich. Es ist zu entscheiden, ob diese Genehmigung beantragt werden soll.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: